Ein Hinweis auf
möglichen Altbergbau sollte in die Begründung zur Änderung des
Flächennutzungsplanes aufgenommen werden.
Ein Hinweis auf
möglichen Altbergbau sollte in die Begründung des Bebauungsplanes aufgenommen
werden.
Beschluss:
Die Stellungnahme
des Bergamtes Nordbayern wird zur Kenntnis genommen. Ein Hinweis auf möglichen
Altbergbau wird in die Begründung des Bebauungsplanes aufgenommen.