Der Hinweis auf bestehende Kommunikationseinrichtungen sowie auf die
notwendige Abstimmung mit der Telekom im Zuge der Erschließungsmaßnahmen
sollten in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen werden. Die Versorgung
des Planungsgebietes mit Telekommunikations-Dienstleistungen kann über das
bestehende Leitungsnetz sichergestellt werden.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme
der Deutschen Telekom Technik GmbH, Würzburg, vom 27.Februar 2018 zur Kenntnis.
Die Hinweise der Telekom zu bestehenden Telekommunikationseinrichtungen sowie
zur künftigen Versorgung des Planungsgebietes werden in die Begründung zum
Bebauungsplan aufgenommen.