Wasserversorgung,
Grundwasserschutz:
Das
Wasserwirtschaftsamt macht Angaben zur Wasserversorgung des Marktes Rimpar
Die Angaben des
Wasserwirtschaftsamtes sollten, sofern noch nicht darin enthalten, in die
Begründung zum Bebauungsplan übernommen werden.
Abwasserbeseitigung,
Gewässerschutz:
Die
Abwasserbeseitigung für das Gebiet kann gewährleistet werden.
Die Angaben des
Wasserwirtschaftsamtes sollten, sofern noch nicht darin enthalten, in die
Begründung zum Bebauungsplan übernommen werden.
Umgang mit Niederschlagswasser:
Vom
Wasserwirtschaftsamt wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von
unbeschichteten Metalldächern vermieden werden sollte.
Eine entsprechende
Festsetzung zu Metalldächern sollte in die Festsetzungen des Bebauungsplanes
aufgenommen werden. Die übrigen Hinweise zum Umgang mit Niederschlagswasser
sollten in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet werden.
Altablagerungen:
Altlastverdachtsflächen
sind nicht bekannt.
Die Angaben sind
bereits in der Begründung zum Bebauungsplan enthalten.
Überschwemmungsgebiet
der Pleichach, Oberflächengewässer:
Auf die Lage im
Überschwemmungsgebiet der Pleichach wird hingewiesen.
Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach reicht im Nordosten geringfügig
in das Planungsgebiet hinein und sollte in der Planzeichnung des
Bebauungsplanes nachrichtlich übernommen werden. Die Begründungen zu den
Bauleitplanungen sollten entsprechend ergänzt werden. Sofern der
Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben beeinträchtigt wird,
können auf dem Grundstück entsprechende Retentionsräume zur Verfügung gestellt
werden. Die übrigen Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes sollten in die
Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet werden.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes
Aschaffenburg vom 2.März 2018 zur Kenntnis. Die Angaben zur Wasserversorgung
werden in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis
genommen. Die Angaben zu Abwasser-beseitigung und Gewässerschutz werden in die
Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis
genommen. In die Festsetzungen des Bebauungsplanes wird aufgenommen, dass
unbeschichtete Metalldächer nicht zulässig sind. Die übrigen Hinweise zum
Umgang mit Niederschlagswasser werden in die Begründung zum Bebauungsplan
eingearbeitet.
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes
wird zur Kenntnis genommen. Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach wird in die
Planunterlagen nachrichtlich übernommen. Sollte der natürliche
Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben eingeschränkt werden, ist
entsprechender Retentionsraum zu schaffen. Die übrigen Hinweise des
Wasserwirtschaftsamtes werden in die Planunterlagen eingearbeitet.