Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Hinsichtlich des Eingriffs in Naturhaushalt und Landschaftsbild wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in Auftrag gegeben. Je nach Ergebnis dieser Prüfung wird die Berechnung der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen angepasst.

Inwieweit mit der Errichtung des Marktes eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden ist, kann hier nicht prognostiziert werden. Derzeit sind die Einwohner von Maidbronn in jedem Fall darauf angewiesen, für ihre Einkäufe nach Rimpar oder Estenfeld zu fahren, was bei Errichtung eines neuen Marktes in Maidbronn nicht mehr erforderlich ist. Durch den Bau der geplanten Umgehungsstraße wird sich die Verkehrssituation in Rimpar ebenfalls verbessern.

Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach reicht im Nordosten geringfügig in das Planungsgebiet hinein und sollte in der Planzeichnung des Bebauungsplanes nachrichtlich übernommen werden. Die Begründungen zu den Bauleitplanungen sollten entsprechend ergänzt werden. Sofern der Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, können auf dem Grundstück entsprechende Retentionsräume zur Verfügung gestellt werden.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Würzburg, vom 2.März 2018 zur Kenntnis.

Für das Vorhaben ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen.

Eine relevante Steigerung des Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben ist nicht zu erwarten, da bei Errichtung eines Einkaufsmarktes in Maidbronn keine Einkaufsfahrten nach Rimpar oder Estenfeld mehr nötig sind und zum anderen durch die geplante Umgehungsstraße eine Entspannung der Verkehrsverhältnisse eintreten wird.

Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach wird in die Planunterlagen nachrichtlich übernommen. Sollte der natürliche Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben eingeschränkt werden, ist entsprechender Retentionsraum zu schaffen.