Das
Überschwemmungsgebiet der Pleichach reicht im Nordosten geringfügig in das
Planungsgebiet hinein und sollte in der Planzeichnung des Bebauungsplanes
nachrichtlich übernommen werden. Die Begründungen zu den Bauleitplanungen
sollten entsprechend ergänzt werden. Sofern der Überschwemmungsraum der
Pleichach durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, können auf dem Grundstück
entsprechende Retentionsräume zur Verfügung gestellt werden.
Die Regierung von Unterfranken wurde an dem Verfahren beteiligt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme
der Regierung von Unterfranken, Würzburg, vom 5.März 2018 zur Kenntnis. Das
Überschwemmungsgebiet der Pleichach wird in die Planunterlagen nachrichtlich
übernommen. Sollte der natürliche Überschwemmungsraum der Pleichach durch das
Vorhaben eingeschränkt werden, ist entsprechender Retentionsraum zu schaffen.