Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach reicht im Nordosten geringfügig in das Planungsgebiet hinein und sollte in der Planzeichnung des Bebauungsplanes nachrichtlich übernommen werden. Die Begründungen zu den Bauleitplanungen sollten entsprechend ergänzt werden. Sofern der Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, können auf dem Grundstück entsprechende Retentionsräume zur Verfügung gestellt werden.

Die Regierung von Unterfranken wurde an dem Verfahren beteiligt.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Würzburg, vom 5.März 2018 zur Kenntnis. Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach wird in die Planunterlagen nachrichtlich übernommen. Sollte der natürliche Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben eingeschränkt werden, ist entsprechender Retentionsraum zu schaffen.