Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

 

Allgemein:

Die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes sollte bezüglich der Aussagen über die Darstellung der Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan überarbeitet werden.

 

Alternativstandortprüfung:

Zur Prüfung von Alternativstandorten findet sich in der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes folgende Aussage:

„In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob es für das Vorhaben alternative, das heiß in erster Linie geeignetere Standorte gibt. Sicherlich wären auch andere Standorte auf dem Gebiet des Marktes Rimpar für die Ansiedlung von Einzelhandel geeignet, jedoch sollten solche zentralörtlichen Einrichtungen an die bestehende Bebauung angebunden sein. Hier bietet sich eine Ansiedlung im Bereich des westlichen Ortsrandes von Maidbronn an, weil die Einrichtung sowohl vom Hauptort als auch von Maidbronn gut erreichbar ist. Zudem ist die Fläche über eine Kreisstraße gut an den örtlichen und überörtlichen Verkehr angeschlossen, ohne dass es zu zusätzlichem Verkehr durch Wohngebiete kommt. Die ausgewählten Flächen scheinen somit für das Vorhaben gut geeignet zu sein.“

Zum Bedarf wird seitens der Regierung in der Stellungnahme vom 5.März 2018 Folgendes ausgeführt:

„Die geplante Lage des Marktes wird als städtebaulich integriert im Sinne von Ziel 5.3.2. des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) bewertet. Die Verkaufsfläche liegt im zulässigen Bereich gem. Ziel 5.3.1. LEP. Die Einzelhandelsfestlegungen des LEP sowie des Regionalplans Würzburg (RP 2) stehen den Bauleitplanungen nicht entgegen.“ Somit kann davon ausgegangen werden, dass mit den vorliegenden Planungen den Forderungen des Landratsamtes nachgekommen wird.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg vom 7.März 2018 zur Kenntnis.

 

Den Forderungen des Referats „Bauplanungsrecht/Städtebau“ wird mit der vorliegenden Planung nachgekommen.