Allgemein:
Die Begründung zur
Änderung des Flächennutzungsplanes sollte bezüglich der Aussagen über die
Darstellung der Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan überarbeitet werden.
Alternativstandortprüfung:
Zur Prüfung von
Alternativstandorten findet sich in der Begründung zur Änderung des
Flächennutzungsplanes folgende Aussage:
„In diesem
Zusammenhang ist zu prüfen, ob es für das Vorhaben alternative, das heiß in
erster Linie geeignetere Standorte gibt. Sicherlich wären auch andere Standorte
auf dem Gebiet des Marktes Rimpar für die Ansiedlung von Einzelhandel geeignet,
jedoch sollten solche zentralörtlichen Einrichtungen an die bestehende Bebauung
angebunden sein. Hier bietet sich eine Ansiedlung im Bereich des westlichen
Ortsrandes von Maidbronn an, weil die Einrichtung sowohl vom Hauptort als auch
von Maidbronn gut erreichbar ist. Zudem ist die Fläche über eine Kreisstraße
gut an den örtlichen und überörtlichen Verkehr angeschlossen, ohne dass es zu
zusätzlichem Verkehr durch Wohngebiete kommt. Die ausgewählten Flächen scheinen
somit für das Vorhaben gut geeignet zu sein.“
Zum Bedarf wird
seitens der Regierung in der Stellungnahme vom 5.März 2018 Folgendes
ausgeführt:
„Die geplante Lage
des Marktes wird als städtebaulich integriert im Sinne von Ziel 5.3.2. des
Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) bewertet. Die Verkaufsfläche liegt im
zulässigen Bereich gem. Ziel 5.3.1. LEP. Die Einzelhandelsfestlegungen des LEP
sowie des Regionalplans Würzburg (RP 2) stehen den Bauleitplanungen nicht
entgegen.“ Somit kann davon ausgegangen werden, dass mit den vorliegenden
Planungen den Forderungen des Landratsamtes nachgekommen wird.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg
vom 7.März 2018 zur Kenntnis.
Den Forderungen des Referats „Bauplanungsrecht/Städtebau“ wird mit der
vorliegenden Planung nachgekommen.