Wasserrecht:
Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach reicht im Nordosten geringfügig in das
Planungsgebiet hinein und sollte in der Planzeichnung des Bebauungsplanes
nachrichtlich übernommen werden. Die Begründungen zu den Bauleitplanungen
sollten entsprechend ergänzt werden. Sofern der Überschwemmungsraum der
Pleichach durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, können auf dem Grundstück
entsprechende Retentionsräume zur Verfügung gestellt werden.
Altlastenkataster:
Die Aussagen zu Altlasten sind bereits in der Begründung zur Änderung des
Flächennutzungsplanes enthalten.
Beschluss:
Die Stellungnahme des Referats „Wasserrecht/Bodenschutz“ wird zur
Kenntnis genommen. Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach wird in die
Planunterlagen nachrichtlich übernommen. Sollte der natürliche
Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben eingeschränkt werden, ist
entsprechender Retentionsraum zu schaffen.