Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Wasserrecht:
Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach reicht im Nordosten geringfügig in das Planungsgebiet hinein und sollte in der Planzeichnung des Bebauungsplanes nachrichtlich übernommen werden. Die Begründungen zu den Bauleitplanungen sollten entsprechend ergänzt werden. Sofern der Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, können auf dem Grundstück entsprechende Retentionsräume zur Verfügung gestellt werden.

Altlastenkataster:
Die Aussagen zu Altlasten sind bereits in der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes enthalten.

 


Beschluss:

Die Stellungnahme des Referats „Wasserrecht/Bodenschutz“ wird zur Kenntnis genommen. Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach wird in die Planunterlagen nachrichtlich übernommen. Sollte der natürliche Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben eingeschränkt werden, ist entsprechender Retentionsraum zu schaffen.