Hinsichtlich des Immissionsschutzes wird gefordert, dass im Rahmen des
Bauantragsverfahrens ein Schallschutzgutachten vorzulegen ist.
Der Forderung
sollte nachgekommen werden.
Beschluss:
Die Stellungnahme des Referats „Immissionsschutz“ wird zur Kenntnis
genommen. Im Zuge des Bauantragsverfahrens ist ein Schallschutzgutachten
vorzulegen.