Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Hinsichtlich des Immissionsschutzes wird gefordert, dass im Rahmen des Bauantragsverfahrens ein Schallschutzgutachten vorzulegen ist.

Der Forderung sollte nachgekommen werden.

 


Beschluss:

Die Stellungnahme des Referats „Immissionsschutz“ wird zur Kenntnis genommen. Im Zuge des Bauantragsverfahrens ist ein Schallschutzgutachten vorzulegen.