Sitzung: 07.06.2018 MGR/056/2018
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Die Belange des
Naturschutzes werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorgebracht und dort behandelt.
Beschluss:
Kein Beschluss erforderlich.