Es wird darauf hinge-wiesen, dass das Planungsgebiet im
Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt ist.
Die Begründung zum
Bebauungsplan sollte bezüglich der Aussagen über die Darstellung der Fläche im
wirksamen Flächennutzungsplan überarbeitet werden.
Beschluss:
Die Stellungnahme des Referats „Bauplanungsrecht/Städtebau“ wird zur
Kenntnis genommen. Der Forderung des Referats wird nachgekommen.