Höhenlage von Gebäuden:
Im Bebauungsplan ist
festgesetzt, dass sich der Haupteingang des geplanten Marktes nicht höher als
50 cm unter dem Straßenniveau im Bereich der Hauptzufahrt befinden darf.
Nach der jetzigen Planung liegt der Fertigfußboden im Erdgeschoß auf einer Höhe
von 244,85 Meter über NN, die Höhe der Adam-Bausenwein-Straße im
Bereich der Hauptzufahrt liegt bei rund 246 Meter über NN.
Theoretisch könnte die Festsetzung so abgeändert werden, dass der Haupteingang
nicht höher als einen Meter unter dem Straßenniveau im Bereich der Hauptzufahrt
liegen darf. Eine weitere Absenkung ist planerisch nicht sinnvoll, da sonst die
Zufahrt in den Markt zu steil wird.
Grünflächen:
Die mittlerweile vorliegende Detailplanung des Marktes sieht zur Kreisstraße
einen durchgehenden Grünstreifen von drei bis vier Metern und zur Pleichach hin
einen durchgehende Grünstreifen in einer Breite von 4,50 Metern vor, was
für die Pflanzung von Bäumen ausreichend bemessen ist. Die Eingrünung nach
Nordwesten und Südosten sind ihrer Ausführung von unterschiedlicher Breite, für
eine Bepflanzung mit Sträuchern jedoch ausreichend dimensioniert.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen:
Nach Abstimmung mit dem
Investor soll der Plan insoweit geändert werden, dass der geplante Markt mit
einem Satteldach und Ziegeleindeckung versehen wird. Die Planunterlagen sind
entsprechend zu ändern.
Gemäß den Festsetzungen
des Bebauungsplanes sind Fassaden als Putzfassaden oder Sichtbetonoberflächen
auszuführen, Metall‑ und Holzverkleidungen bzw. Verkleidungen in
Holzoptik oder Natursteinverkleidungen sind zulässig, sofern sie zwei Drittel
der Gesamtfläche nicht überschreiten. Gebäudefassaden sollten durch Material‑
und Farbwechsel gegliedert werden.
Städtebauliches Konzept:
Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung
sind erfahrungsgemäß schwierig und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das
Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung geht von einem
Bevölkerungsrückgang bis zum Jahre 2034 aus, während ein anderer
Demographiebericht (Wegweiser Kommune) zumindest bis zum Jahr 2025 mit leicht
steigenden Bevölkerungszahlen zumindest bis zum Jahr 2025 rechnet. Tatsache
ist, dass gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und des
Regionalen Planungsverbandes das Vorhaben den Einzelhandelsfestlegungen des
Landesentwicklungs-rogramms und des Regionalplanes Würzburg nicht
entgegensteht, in Rimpar somit das Potential für zusätzliche Verkaufsflächen
des Lebensmittel-Einzelhandels vorhanden ist.
Gemäß der
Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken sowie des Regionalen
Planungsverbandes Würzburg ist der gewählte Standort als städtebaulich
integriert zu bewerten. Gemäß den Vorgaben von Raumordnung und Landesplanung
kann der Standort von fast der gesamten Ortslage von Maidbronn als fußläufig
erreichbar angesehen werden und auch eine Anbindung an den öffentlichen
Personennahverkehr ist gegeben. Eine fußläufige Erreichbarkeit aus der Ortslage
Rimpar ist keine Voraussetzung für einen städtebaulich integrierten Standort.
Erschließung:
Die Details der Anbindung des Marktes an die Kreisstraße wurden erst nach
Erstellung des Vorentwurf zwischen dem Staatlichen Bauamt, der Verkehrsbehörde
beim Landratsamt Würzburg und dem Investor vereinbart. Im Zuge der Anbindung an
die Kreisstraße ist eine Aufweitung der Kreisstraße sowie die Verlegung der
jetzigen Bushaltestelle in Richtung Ortslage Maidbronn vorgesehen. Die geplante
Bushaltestelle wird mit einer Haltebucht sowie einem Buswartehäuschen
ausgestattet.
Die konkrete Planung
der Zufahrt erfolgt im Zuge der Ausführungsplanung. Es ist zutreffend, dass mit
der Errichtung des Marktes Geländeauffüllungen erforderlich sind. Aus diesem
Grunde sollte festsetzt werden, dass der Haupteingang nicht höher liegen darf
als einen Meter unter der Höhe der Straße im Bereich der Hauptzufahrt (bisher
50 cm).
Gemäß den Angaben des
Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr liegen die
Verkehrszahlen auf der Kreisstraße WÜ 8 zwischen Rimpar und Estenfeld nach
der Zählung 2015 bei 6.602 Fahrzeugen in 24 Stunden, davon 159 Fahrzeuge
des Schwerverkehrs. Inwieweit mit der Errichtung des Marktes eine Erhöhung des
Verkehrsaufkommens verbunden ist, kann hier nicht prognostiziert werden.
Derzeit sind die Einwohner von Maidbronn in jedem Fall darauf angewiesen, für
ihre Einkäufe nach Rimpar oder Estenfeld zu fahren, was bei Errichtung eines
neuen Marktes in Maidbronn nicht mehr erforderlich ist. Durch den Bau der
geplanten Umgehungsstraße wird sich die Verkehrssituation in Rimpar ebenfalls
verbessern. Bei der Anlieferung kann davon ausgegangen werden, dass ein
Lastwagen pro Tag den Markt versorgt, dazu kommen möglicherweise noch zwei oder
drei Lieferwagen. Von einer relevanten Verkehrszunahme durch den
Anlieferverkehr kann somit nicht gesprochen werden. Eine Nachtanlieferung kann
aufgrund der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung von vornherein
ausgeschlossen werden, zu diesem Ergebnis wird auch das mit dem Bauantrag
vorzulegende schalltechnische Gutachten kommen. Im Bebauungsplan kann eine
Nachtanlieferung im Rahmen der Festsetzungen ausgeschlossen werden.
Die Planungen wurden
mit dem Staatlichen Bauamt im Hinblick auf die Planfeststellung für die
Umgehungsstraße abgestimmt und das Staatliche Bauamt an diesem Verfahren
beteiligt. Entsprechende Angaben sollten in der Begründung zum Bebauungsplan
ergänzt werden.
Die Zufahrt zu westlich
angrenzenden Flächen wird durch das Vorhaben nicht beeinträchigt und erfolgt
wie bisher über den Wirtschaftsweg Flur-Nummer 481/1.
Der jetzige
Fußgängerüberweg in Höhe Adam-Bausenwein-Straße 4 wird von dem Vorhaben
nicht berührt und bleibt lagemäßig an seinem jetzigen Standort erhalten.
Sicherungsmaßnahmen für
die Bushaltestelle und die Zufahrt während der Bauphase sind nicht
erforderlich, weil die Baumaßnahmen für den Markt erst durchgeführt werden, wenn
die verkehrlichen Erschließungsmaßnahmen abgeschlossen sind.
Bezüglich
Baustelleneinrichtung und Materiallager werden Aussagen in die Begründung zum
Bebauungsplan aufgenommen.
Ver‑ und Entsorgung:
Wenig verschmutztes
Niederschlagswasser von Dachflächen soll soweit als möglich auf dem Grundstück
versickert werden. In Bereichen, wo eine Versickerung nicht möglich ist, weil
das Niederschlagswasser einer Vorbehandlung über ein Absetzbecken oder einen
Leichtflüssigkeitsabscheider bedarf, wird das Regenwasser gepuffert und
gedrosselt der Pleichach zugeführt. In dem dafür notwendigen
Wasserrechtsverfahren wird von der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt
Würzburg festgesetzt werden, dass die eingeleitete Menge nicht höher sein darf,
als die Menge Wasser, die derzeit von der unbefestigten Fläche in die Pleichach
fließt.
In den Bebauungsplan
sollte aufgenommen werden, dass Bereiche zur Mülllagerung einzuhausen sind.
Umweltbericht:
Der
Umweltbericht wird nach Vorliegen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
und nach Konkretisierung der Ausgleichsmaßnahmen entsprechend ergänzt.
Berücksichtigung der in Fachgesetzen und Fachplänen
festgelegten Ziele des Umweltschutzes:
Inwieweit das Gebiet
Erholungswert für die Einwohner von Maidbronn oder Rimpar besitzt, kann nicht
abschließend beurteilt werden. Wanderwege führen jedenfalls nicht am
Planungsgebiet vorbei.
Das
Überschwemmungsgebiet der Pleichach reicht im Nordosten geringfügig in das
Planungsgebiet hinein und sollte in der Planzeichnung des Bebauungsplanes nachrichtlich
übernommen werden. Die Begründungen zu den Bauleitplanungen sollten
entsprechend ergänzt werden. Sofern der Überschwemmungsraum der Pleichach durch
das Vorhaben beeinträchtigt wird, können auf dem Grundstück entsprechende
Retentionsräume zur Verfügung gestellt werden.
Im Zuge des Verfahrens
wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in Auftrag gegeben, die
mögliche Auswirkungen auf geschützte Arten besonders auch im Hinblick auf die
überplante Streuobstwiese untersuchen wird und gegebenenfalls entsprechende
Maßnahmen festlegen wird. Die Untere Naturschutzbehörde ist als Fachbehörde in
diesem Verfahren maßgeblich beteiligt und wird im Zuge der noch zu
konkretisierenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die notwendigen
Kompensationsmaßnahmen festlegen.
Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen
Umweltzustandes:
Für
den biotopkartierten Bereich werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen als
Renaturierungsmaßnahmen entlang der Pleichach vorgesehen.
Eine spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung wurde in Auftrag gegeben, das Gutachten ist aber
noch nicht abgeschlossen.
In den Bebauungsplan sollte folgender Passus aufgenommen
werden:
„Der Bauherr des
Lebensmittelmarktes hat mit dem Bauantrag oder den Unterlagen zur
Genehmigungsfreistellung ein Schallschutzgutachten vorzulegen, aus dem
hervorgeht, dass das Vorhaben mit der vorhandenen und nach Flächennutzungsplan
und Bebauungsplan möglichen Umgebungsbebauung schalltechnisch verträglich ist.“
Nach Abstimmung mit dem
Investor soll der Plan insoweit geändert werden, dass der geplante Markt mit
einem Satteldach versehen wird. Die Planunterlagen sind entsprechend zu ändern.
Die konkrete Planung
der Zufahrt erfolgt im Zuge der Ausführungsplanung. Es ist zutreffend, dass mit
der Errichtung des Marktes Geländeauffüllungen erforderlich sind. Aus diesem
Grunde sollte festsetzt werden, dass der Haupteingang nicht höher liegen darf
als einen Meter über der Höhe der Straße im Bereich der Hauptzufahrt (bisher
50 cm).
Die mittlerweile
vorliegende Detailplanung des Marktes sieht zur Kreisstraße und zur Pleichach
hin durchgehende Grünstreifen in einer Breite von vier Metern vor, was für die
Pflanzung von Bäumen ausreichend bemessen ist. Die Eingrünung nach Nordwesten
und Südosten sind ihrer Ausführung von unterschiedlicher Breite, für eine
Bepflanzung mit Sträuchern jedoch ausreichend dimensioniert.
Maßnahmen zur Minderung oder zum Ausgleich von
Umweltauswirkungen:
Die Untere
Naturschutzbehörde ist als Fachbehörde in diesem Verfahren maßgeblich beteiligt
und wird im Zuge der noch zu konkretisierenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
die notwendigen Kompensationsmaßnahmen festlegen.
Anderweitige Lösungsmöglichkeiten:
Für den
biotopkartierten Bereich werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen als
Renaturierungsmaßnahmen entlang der Pleichach vorgesehen.
Gemäß der
Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken sowie des Regionalen
Planungsverbandes Würzburg ist der gewählte Standort als städtebaulich
integriert zu bewerten. Gemäß den Vorgaben von Raumordnung und Landesplanung
kann der Standort von fast der gesamten Ortslage von Maidbronn als fußläufig
erreichbar angesehen werden und auch eine Anbindung an den öffentlichen
Personennahverkehr ist gegeben. In der Realität wird es allerdings so sein,
dass die überwiegende Anzahl der Kunden den Markt mit privatem Pkw anfahren
wird.
Inwieweit mit der
Errichtung des Marktes eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden ist, kann
hier nicht prognostiziert werden. Derzeit sind die Einwohner von Maidbronn in
jedem Fall darauf angewiesen, für ihre Einkäufe nach Rimpar oder Estenfeld zu
fahren, was bei Errichtung eines neuen Marktes in Maidbronn nicht mehr
erforderlich ist. Durch den Bau der geplanten Umgehungsstraße wird sich die
Verkehrssituation in Rimpar ebenfalls verbessern.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat nimmt das Schreiben von Frau Ines Frey, Frau Clara Frey und
Herrn Jörg Frey, Rimpar, vom 5. März 2018 zur Kenntnis.
Im
Bebauungsplan wird festgesetzt, dass sich der Haupteingang des geplanten
Marktes nicht höher als einen Meter unter dem Straßenniveau im Bereich der
Hauptzufahrt befinden darf.
Die
geplanten Grünflächen sind für die vorgesehenen Bepflanzungen ausreichend
dimensioniert. Ausgleichsmaßnahmen werden als Renaturierungsmaßnahmen entlang
der Pleichach konzipiert. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ist
vorzulegen und der Umweltbericht entsprechend zu ergänzen.
Der
Bebauungsplan wird so abgeändert, dass der geplante Markt mit einem Satteldach
versehen wird, Photovoltaik-Anlagen im Dachbereich sind ausdrücklich zulässig.
Gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und des Regionalen
Planungsverbandes steht das Vorhaben den Einzelhandelsfestlegungen des
Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplanes Würzburg nicht entgegen.
im Zuge des Bauantragsverfahrens
ist ein schalltechnisches Gutachten vorzulegen. Eine relevante Steigerung des
Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben ist nicht zu erwarten, da bei Errichtung
eines Einkaufsmarktes in Maidbronn keine Einkaufsfahrten nach Rimpar oder
Estenfeld mehr nötig sind und zum anderen durch die geplante Umgehungsstraße
eine Entspannung der Verkehrsverhältnisse eintreten wird. Im Zuge
der Anbindung an die Kreisstraße ist eine Aufweitung der Kreisstraße sowie die
Verlegung der jetzigen Bushaltestelle in Richtung Ortslage Maidbronn
vorgesehen. Die geplante Bushaltestelle wird mit einer Haltebucht sowie einem
Buswartehäuschen ausgestattet. Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass eine
Nachtanlieferung des geplanten Marktes zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr
nicht zulässig ist. In die Begründung zum Bebauungsplan werden Angaben zur
geplanten Umgehungsstraße, zu Baustelleneinrichtung und Materiallager ergänzt.
Niederschlagswasser ist soweit möglich und rechtlich zulässig auf dem
Grundstück zu versickern. Das restliche Niederschlagswasser ist gemäß den
gesetzlichen Vorgaben vorzubehandeln und gepuffert in die Pleichach
einzuleiten. Die notwendigen wasserrechtlichen Verfahren sind durchzuführen. Im
Bebauungsplan wird festgesetzt, dass Bereiche zur Mülllagerung einzuhausen
sind.
Das Überschwemmungsgebiet der
Pleichach wird in die Planunterlagen nachrichtlich übernommen. Sollte der
natürliche Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben eingeschränkt
werden, ist entsprechender Retentionsraum zu schaffen.