Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Städtebauliches Konzept:

Nach Abstimmung mit dem Investor soll der Plan insoweit geändert werden, dass der geplante Markt mit einem Satteldach versehen wird. Die Planunterlagen sind entsprechend zu ändern. Bei einem Satteldach ist allerdings eine Dachbegrünung nicht mehr möglich. In den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist geregelt, dass Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich zulässig sind.

 

Umweltbericht:
Die Tatsache, dass Bebauungsplan und Umweltbericht vom selben Ingenieurbüro erstellt wurden, ist nicht außergewöhnlich, sondern in vielen Verfahren üblich. Das Ingenieurbüro hat sich bei Erstellung des Umweltberichtes von externen Fachplanern beraten lassen und deren Erkenntnisse in die Planunterlagen eingestellt. Zudem wurde im Zuge des Verfahrens eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in Auftrag gegeben, die mögliche Auswirkungen auf geschützte Arten untersuchen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen festlegen wird. Die Untere Naturschutzbehörde ist als Fachbehörde in diesem Verfahren maßgeblich beteiligt und wird im Zuge der noch zu konkretisierenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die notwendigen Kompensationsmaßnahmen festlegen.

 

Schutzgut Pflanzen und Tiere:

Im Zuge des Verfahrens wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in Auftrag gegeben, die mögliche Auswirkungen auf geschützte Arten untersuchen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen festlegen wird.

Vorgeschlagener Ausgleichsflächenfaktor und Ausgleichsflächenbedarf sind im Umweltbericht dargelegt, müssen jedoch noch mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Würzburg abgestimmt werden. In diesem Zuge werden auch die konkreten Ausgleichsmaßnahmen festgelegt.

 

Schutzgut Mensch/Siedlung:

Im Zuge der Anbindung an die Kreisstraße ist eine Aufweitung der Kreisstraße sowie die Verlegung der jetzigen Bushaltestelle in Richtung Ortslage Maidbronn vorgesehen. Die geplante Bushaltestelle wird mit einer Haltebucht sowie einem Buswartehäuschen ausgestattet.

Wenig verschmutztes Niederschlagswasser von Dachflächen soll soweit als möglich auf dem Grundstück versickert werden. In Bereichen, wo eine Versickerung nicht möglich ist, weil das Niederschlagswasser einer Vorbehandlung über ein Absetzbecken oder einen Leichtflüssigkeitsabscheider bedarf, wird das Regenwasser gepuffert und gedrosselt der Pleichach zugeführt. In dem dafür notwendigen Wasserrechtsverfahren wird von der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Würzburg festgesetzt werden, dass die eingeleitete Menge nicht höher sein darf, als die Menge Wasser, die derzeit von der unbefestigten Fläche in die Pleichach fließt.

 

In den Bebauungsplan sollte folgender Passus aufgenommen werden:

„Der Bauherr des Lebensmittelmarktes hat mit dem Bauantrag oder den Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung ein Schallschutzgutachten vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass das Vorhaben mit der vorhandenen und nach Flächennutzungsplan und Bebauungsplan möglichen Umgebungsbebauung schalltechnisch verträglich ist.“


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt das Schreiben vom Frau Helga Dorsch, Frau Andrea und Herrn Dr. Karl Wenzlik, Rimpar, vom 6. März 2018 zur Kenntnis.

Der Bebauungsplan wird so abgeändert, dass der geplante Markt mit einem Satteldach versehen wird.

Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ist vorzulegen und der Umweltbericht entsprechend zu ergänzen. Die notwendigen Ausgleichs‑ und Ersatzmaßnahmen sind zu konkretisieren und im Bebauungsplan festzusetzen.

 

Im Zuge der Anbindung an die Kreisstraße ist eine Aufweitung der Kreisstraße sowie die Verlegung der jetzigen Bushaltestelle in Richtung Ortslage Maidbronn vorgesehen. Die geplante Bushaltestelle wird mit einer Haltebucht sowie einem Buswartehäuschen ausgestattet.

 

Niederschlagswasser ist soweit möglich und rechtlich zulässig auf dem Grundstück zu versickern. Das restliche Niederschlagswasser ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben vorzubehandeln und gepuffert in die Pleichach einzuleiten. Die notwendigen wasserrechtlichen Verfahren sind durchzuführen. im Zuge des Bauantragsverfahrens ist ein schalltechnisches Gutachten vorzulegen.