Wenig verschmutztes
Niederschlagswasser von Dachflächen soll soweit als möglich auf dem Grundstück
versickert werden. In Bereichen, wo eine Versickerung nicht möglich ist, weil
das Niederschlagswasser einer Vorbehandlung über ein Absetzbecken oder einen Leichtflüssigkeitsabscheider
bedarf, wird das Regenwasser gepuffert und gedrosselt der Pleichach zugeführt.
In dem dafür notwendigen Wasserrechtsverfahren wird von der Unteren
Wasserbehörde beim Landratsamt Würzburg festgesetzt werden, dass die eingeleitete
Menge nicht höher sein darf, als die Menge Wasser, die derzeit von der
unbefestigten Fläche in die Pleichach fließt.
Die geplante
Entwässerung steht somit nicht im Widerspruch zu den Aussagen in der Begründung
zum Bebauungsplan, weil das Schmutzwasser über bestehende Kanäle in der
Adam-Bausenwein-Straße abgeleitet wird, das gepufferte Niederschlagswasser über
einen neu zu verlegenden Regenwasserkanal in die Pleichach.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die E-Mail von Frau Nuß
vom 6. März 2018 zur Kenntnis.
Das
Niederschlagswasser ist soweit möglich und rechtlich zulässig auf dem
Grundstück zu versickern. Das restliche Niederschlagswasser ist gemäß den
gesetzlichen Vorgaben vorzubehandeln und gepuffert in die Pleichach
einzuleiten. Die notwendigen wasserrechtlichen Verfahren sind durchzuführen.