Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Wenig verschmutztes Niederschlagswasser von Dachflächen soll soweit als möglich auf dem Grundstück versickert werden. In Bereichen, wo eine Versickerung nicht möglich ist, weil das Niederschlagswasser einer Vorbehandlung über ein Absetzbecken oder einen Leichtflüssigkeitsabscheider bedarf, wird das Regenwasser gepuffert und gedrosselt der Pleichach zugeführt. In dem dafür notwendigen Wasserrechtsverfahren wird von der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Würzburg festgesetzt werden, dass die eingeleitete Menge nicht höher sein darf, als die Menge Wasser, die derzeit von der unbefestigten Fläche in die Pleichach fließt.

Die geplante Entwässerung steht somit nicht im Widerspruch zu den Aussagen in der Begründung zum Bebauungsplan, weil das Schmutzwasser über bestehende Kanäle in der Adam-Bausenwein-Straße abgeleitet wird, das gepufferte Niederschlagswasser über einen neu zu verlegenden Regenwasserkanal in die Pleichach.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die E-Mail von Frau Nuß vom 6. März 2018 zur Kenntnis.

Das Niederschlagswasser ist soweit möglich und rechtlich zulässig auf dem Grundstück zu versickern. Das restliche Niederschlagswasser ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben vorzubehandeln und gepuffert in die Pleichach einzuleiten. Die notwendigen wasserrechtlichen Verfahren sind durchzuführen.