Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Fußgängerführung:

Bezüglich Fußgängerführung und einer möglichen Querungshilfe wurden bereits Abstimmungsgespräche zwischen dem Staatlichen Bauamt, dem Markt Rimpar und dem Investor geführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt.

 

Anbindung des Planungsgebiets an die Kreisstraße/Verlegung der Busbucht:
Im Zuge der Anbindung an die Kreisstraße ist eine Aufweitung der Kreisstraße sowie die Verlegung der jetzigen Bushaltestelle in Richtung Ortslage Maidbronn vorgesehen.

 

 

Abstand zum Fahrbahnrand der Kreisstraße:

Die geforderten Abstände zum Fahrbahnrand können eingehalten werden. Für Stellplätze ist gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

 

Pflanzabstand zum Fahrbahnrand:

Die geforderten zehn Meter Abstand vom Fahrbahnrand mit Laubbaum-Hochstämmen sind einzuhalten. Die geplante Bepflanzung ist entsprechend anzupassen.

 

Entwässerung des Straßengrundstücks:

Die bestehende Entwässerung der Kreisstraße wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.

 

Ableitung von Niederschlagswasser:

Eine Ableitung von Abwasser zur Kreisstraße hin ist nicht vorgesehen und aufgrund der Höhenlage des Geländes auch nicht möglich.

 

Lärmschutzmaßnahmen:
Lärmschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich.

 

Stellplätze:
Die notwendigen Stellplätze können auf dem Grundstück des geplanten Marktes nachgewiesen werden.

 

Werbeanlagen:
Die Hinweise zu Werbeanlagen sollten in die Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen werden.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Würzburg vom 13. Februar 2018 zur Kenntnis. Den Forderungen des Staatlichen Bauamtes kann mit der vorgelegten Planung nachgekommen werden.