Fußgängerführung:
Bezüglich
Fußgängerführung und einer möglichen Querungshilfe wurden bereits
Abstimmungsgespräche zwischen dem Staatlichen Bauamt, dem Markt Rimpar und dem
Investor geführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Erschließungsplanung
berücksichtigt.
Anbindung des Planungsgebiets an die Kreisstraße/Verlegung
der Busbucht:
Im
Zuge der Anbindung an die Kreisstraße ist eine Aufweitung der Kreisstraße sowie
die Verlegung der jetzigen Bushaltestelle in Richtung Ortslage Maidbronn
vorgesehen.
Abstand zum Fahrbahnrand der Kreisstraße:
Die geforderten
Abstände zum Fahrbahnrand können eingehalten werden. Für Stellplätze ist
gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Pflanzabstand zum Fahrbahnrand:
Die geforderten
zehn Meter Abstand vom Fahrbahnrand mit Laubbaum-Hochstämmen sind einzuhalten.
Die geplante Bepflanzung ist entsprechend anzupassen.
Entwässerung des Straßengrundstücks:
Die bestehende
Entwässerung der Kreisstraße wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.
Ableitung von Niederschlagswasser:
Eine Ableitung von
Abwasser zur Kreisstraße hin ist nicht vorgesehen und aufgrund der Höhenlage
des Geländes auch nicht möglich.
Lärmschutzmaßnahmen:
Lärmschutzmaßnahmen
sind nicht erforderlich.
Stellplätze:
Die
notwendigen Stellplätze können auf dem Grundstück des geplanten Marktes
nachgewiesen werden.
Werbeanlagen:
Die
Hinweise zu Werbeanlagen sollten in die Festsetzungen des Bebauungsplanes
aufgenommen werden.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Würzburg vom
13. Februar 2018 zur Kenntnis. Den Forderungen des Staatlichen
Bauamtes kann mit der vorgelegten Planung nachgekommen werden.