Die Feuerwehren
Maidbronn und Rimpar verfügen über eine ausreichende Ausstattung an Fahrzeugen
und Personal. Im Einzelfall werden über die Rettungsleitstelle benachbarte
Wehren angefordert.
Fragen des Rettungswegs
sind im Zuge des Bauantragsverfahrens zu klären.
Gemäß der
Bekanntmachung über den Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes müssen die
Gemeinden um ihre Aufgaben im abwehrenden Brandschutz und im technischen
Hilfsdienst erfüllen zu können, ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten,
dass diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer begrenzen und
wirksam bekämpfen sowie technische Hilfe leisten können. Hierfür ist es
notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von
einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang einer
Meldung bei der Alarm auslösenden Stelle erreicht werden kann (Hilfsfrist).
Die
Löschwasserversorgung kann aus dem öffentlichen Netz gewährleistet werden.
Die verkehrstechnische
Erschließung des Planungsgebietes wird so ausgeführt, dass die Zufahrt für
Rettungsfahrzeuge unproblematisch ist.
Im Planungsgebiet und
der unmittelbaren Umgebung befinden sich keine Bereiche mit erhöhter Brandlast
oder brandschutztechnischen Risiken.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme
des Fachberaters für Brand- und Katastrophenschutz bei der Regierung von
Unterfranken zur Kenntnis. Den Forderungen des abwehrenden Brandschutzes kann
mit der vorgelegten Planung nachgekommen werden.