Das Planungsgebiet ist
im Flächennutzungsplan des Marktes Rimpar als Wohnbaufläche dargestellt und
wäre perspektivisch ohnehin aus der landwirtschaftlichen Nutzung heraus
genommen worden. Mit dem geplanten Bau der Umgehungsstraße wird sich der
Zuschnitt der Flächen im Hinblick auf landwirtschaftliche Nutzung weiter
verschlechtern.
Zufahrtswege zu
landwirtschaftlichen Flächen werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.
Sofern es zu
Beschädigung bestehender Wege kommt, sind diese wieder in ihren ursprünglichen
Zustand zu versetzen.
In den Bebauungsplan
sollte aufgenommen werden, dass der anfallende Oberboden, sofern er nicht zur
Gestaltung der Außenanlagen benötigt wird, einer landwirtschaftlichen Nutzung
zugeführt werden sollte.
Die Ausgleichsmaßnahmen sollen im Bereich der Talaue der Pleichach
durchgeführt werden, welcher aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet einer
landwirtschaftlichen Nutzung nur eingeschränkt zur Verfügung steht.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des
Bayerischen Bauernverbandes, Hauptgeschäftsstelle Unterfranken, Würzburg, vom
26. Februar 2018 zur Kenntnis.
Aufgrund der Lage des Planungsgebietes zwischen dem
Ortsrand von Maidbronn, der Talaue der Pleichach, der geplanten Umgehungsstraße
sowie der Kreisstraße WÜ 8 sind die Flächen für eine landwirtschaftliche
Nutzung nur bedingt geeignet, zumal ein Teilbereich von einer biotopgeschützten
Obstwiese bestanden ist.
Zufahrtswege zu landwirtschaftlichen Flächen werden
durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.
Sofern es zu Beschädigung bestehender Wege kommt,
sind diese wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.
In den Bebauungsplan wird aufgenommen, dass der
anfallende Oberboden bevorzugt einer landwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen
ist.
Die Ausgleichsmaßnahmen nach Naturschutzrecht
werden in der Talaue der Pleichach auf Flächen durchgeführt, die einer
landwirtschaftlichen Nutzung nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.