Stellungnahme zum Bebauungsplan: Auf möglichen Altbergbau wird
hingewiesen.
Ein Hinweis auf möglichen Altbergbau sollte in die Begründung des
Bebauungsplanes aufgenommen werden.
Beschluss:
Die Stellungnahme
des Bergamtes Nordbayern wird zur Kenntnis genommen. Ein Hinweis auf möglichen
Altbergbau wird in die Begründung des Bebauungsplanes aufgenommen.