Das Planungsgebiet
ist im Flächennutzungsplan des Marktes Rimpar als Wohnbaufläche dargestellt und
wäre perspektivisch ohnehin aus der landwirtschaftlichen Nutzung heraus
genommen worden. Mit dem geplanten Bau der Umgehungsstraße wird sich der
Zuschnitt der Flächen im Hinblick auf landwirtschaftliche Nutzung weiter
verschlechtern.
In den
Bebauungsplan sollte aufgenommen werden, dass der anfallende Oberboden, sofern
er nicht zur Gestaltung der Außenanlagen benötigt wird, einer
landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden sollte.
Die Ausgleichsmaßnahmen sollen im Bereich der Talaue der Pleichach
durchgeführt werden, welcher aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet einer
landwirtschaftlichen Nutzung nur eingeschränkt zur Verfügung steht.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des
Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg vom
26. Februar 2018 zur Kenntnis. Aufgrund der Lage des Planungsgebietes
zwischen dem Ortsrand von Maidbronn, der Talaue der Pleichach, der geplanten
Umgehungsstraße sowie der Kreisstraße WÜ 8 sind die Flächen für eine
landwirtschaftliche Nutzung nur bedingt geeignet, zumal ein Teilbereich von
einer biotopgeschützten Obstwiese bestanden ist.
In den Bebauungsplan wird aufgenommen, dass der anfallende
Oberboden bevorzugt einer landwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen ist.
Die
Ausgleichsmaßnahmen nach Naturschutzrecht werden in der Talaue der Pleichach
auf Flächen durchgeführt, die einer landwirtschaftlichen Nutzung nur
eingeschränkt zur Verfügung stehen.