Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Das Planungsgebiet ist im Flächennutzungsplan des Marktes Rimpar als Wohnbaufläche dargestellt und wäre perspektivisch ohnehin aus der landwirtschaftlichen Nutzung heraus genommen worden. Mit dem geplanten Bau der Umgehungsstraße wird sich der Zuschnitt der Flächen im Hinblick auf landwirtschaftliche Nutzung weiter verschlechtern.

In den Bebauungsplan sollte aufgenommen werden, dass der anfallende Oberboden, sofern er nicht zur Gestaltung der Außenanlagen benötigt wird, einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden sollte.

Die Ausgleichsmaßnahmen sollen im Bereich der Talaue der Pleichach durchgeführt werden, welcher aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet einer landwirtschaftlichen Nutzung nur eingeschränkt zur Verfügung steht.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg vom 26. Februar 2018 zur Kenntnis. Aufgrund der Lage des Planungsgebietes zwischen dem Ortsrand von Maidbronn, der Talaue der Pleichach, der geplanten Umgehungsstraße sowie der Kreisstraße WÜ 8 sind die Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung nur bedingt geeignet, zumal ein Teilbereich von einer biotopgeschützten Obstwiese bestanden ist.

In den Bebauungsplan wird aufgenommen, dass der anfallende Oberboden bevorzugt einer landwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen ist.

Die Ausgleichsmaßnahmen nach Naturschutzrecht werden in der Talaue der Pleichach auf Flächen durchgeführt, die einer landwirtschaftlichen Nutzung nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.