Inwieweit sich der geplante Lebensmittelmarkt nachteilig auf ansässige
Handwerksbetriebe auswirken könnte, ist im Einzelfall schwierig zu beurteilen.
Auf dieser Ebene können in der Regel auch die Fachgutachter keine detaillierten
Prognosen abgeben. Generell ist festzustellen, dass bei Kommunen, in denen es
noch keinen großflächigen Einzelhandel gibt, nachteilige Auswirkungen auf das
ansässige Lebensmittelhandwerk (in der Regel Bäcker und Metzger) zu erwarten
sind. Da es jedoch in Rimpar und Estenfeld bereits verschiedene großflächige
Einrichtungen des Lebensmittel-Einzelhandels gibt, kann davon ausgegangen
werden, dass durch einen neuen Markt keine relevante Verschlechterung für
bestehende Betriebe entstehen, da sich die Gewohnheiten der Käufer bereits auf
die bestehenden Märkte eingestellt haben und die Betriebe des
Lebensmittelhandwerks aufgrund ihres qualitativ höherwertigen und
vielfältigeren Angebots über eine feste Stammkundschaft verfügen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme
der Handwerkskammer für Unterfranken, Würzburg, vom 28. Februar 2018
zur Kenntnis. Es ist davon auszugehen, dass der geplante Lebensmittelmarkt
keine relevanten Nachteile für die bestehenden Betriebe des
Lebensmittelhandwerks hervorrufen wird, weil sich diese aufgrund ihres
höherwertigen und vielfältigeren Angebots vom Sortiment des geplanten Marktes
deutlich abheben werden.