Die Angaben des
Wasserwirtschaftsamtes sollten, sofern noch nicht darin enthalten, in die
Begründung zum Bebauungsplan übernommen werden.
Die Angaben des
Wasserwirtschaftsamtes sollten, sofern noch nicht darin enthalten, in die
Begründung zum Bebauungsplan übernommen werden.
Eine entsprechende
Festsetzung zu Metalldächern sollte in die Festsetzungen des Bebauungsplanes
aufgenommen werden. Die übrigen Hinweise zum Umgang mit Niederschlagswasser
sollten in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet werden.
Die Angaben sind
bereits in der Begründung zum Bebauungsplan enthalten.
Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach reicht im Nordosten geringfügig
in das Planungsgebiet hinein und sollte in der Planzeichnung des
Bebauungsplanes nachrichtlich übernommen werden. Die Begründungen zu den
Bauleitplanungen sollten entsprechend ergänzt werden. Sofern der
Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben beeinträchtigt wird,
können auf dem Grundstück entsprechende Retentionsräume zur Verfügung gestellt
werden. Die übrigen Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes sollten in die
Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet werden.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes
Aschaffenburg vom 2. März 2018 zur Kenntnis. Die Angaben zur
Wasserversorgung werden in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis
genommen. Die Angaben zu Abwasser-beseitigung und Gewässerschutz werden in die
Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis
genommen. In die Festsetzungen des Be-bauungsplanes wird aufgenommen, dass
unbeschichtete Metalldächer nicht zulässig sind. Die übrigen Hinweise zum
Umgang mit Niederschlagswasser werden in die Begründung zum Bebauungsplan
eingearbeitet.
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis
genommen. Das Überschwemmungs-gebiet der Pleichach wird in die Planunterlagen
nachrichtlich übernommen. Sollte der natürliche Überschwemmungsraum der
Pleichach durch das Vorhaben eingeschränkt werden, ist entsprechender
Retentionsraum zu schaffen. Die übrigen Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes
werden in die Planunterlagen eingearbeitet.