Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Die Angaben des Wasserwirtschaftsamtes sollten, sofern noch nicht darin enthalten, in die Begründung zum Bebauungsplan übernommen werden.

 

Die Angaben des Wasserwirtschaftsamtes sollten, sofern noch nicht darin enthalten, in die Begründung zum Bebauungsplan übernommen werden.

 

Eine entsprechende Festsetzung zu Metalldächern sollte in die Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen werden. Die übrigen Hinweise zum Umgang mit Niederschlagswasser sollten in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet werden.

 

Die Angaben sind bereits in der Begründung zum Bebauungsplan enthalten.

 

Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach reicht im Nordosten geringfügig in das Planungsgebiet hinein und sollte in der Planzeichnung des Bebauungsplanes nachrichtlich übernommen werden. Die Begründungen zu den Bauleitplanungen sollten entsprechend ergänzt werden. Sofern der Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, können auf dem Grundstück entsprechende Retentionsräume zur Verfügung gestellt werden. Die übrigen Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes sollten in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet werden.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 2. März 2018 zur Kenntnis. Die Angaben zur Wasserversorgung werden in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen. Die Angaben zu Abwasser-beseitigung und Gewässerschutz werden in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen. In die Festsetzungen des Be-bauungsplanes wird aufgenommen, dass unbeschichtete Metalldächer nicht zulässig sind. Die übrigen Hinweise zum Umgang mit Niederschlagswasser werden in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet.

 

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen. Das Überschwemmungs-gebiet der Pleichach wird in die Planunterlagen nachrichtlich übernommen. Sollte der natürliche Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben eingeschränkt werden, ist entsprechender Retentionsraum zu schaffen. Die übrigen Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes werden in die Planunterlagen eingearbeitet.