Hinsichtlich des
Eingriffs in Naturhaushalt und Landschaftsbild wurde eine spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung in Auftrag gegeben. Je nach Ergebnis dieser
Prüfung wird die Berechnung der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen
angepasst.
Inwieweit mit der
Errichtung des Marktes eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden ist, kann
hier nicht prognostiziert werden. Derzeit sind die Einwohner von Maidbronn in
jedem Fall darauf angewiesen, für ihre Einkäufe nach Rimpar oder Estenfeld zu fahren,
was bei Errichtung eines neuen Marktes in Maidbronn nicht mehr erforderlich
ist. Durch den Bau der geplanten Umgehungsstraße wird sich die
Verkehrssituation in Rimpar ebenfalls verbessern.
Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach reicht im Nordosten geringfügig
in das Planungsgebiet hinein und sollte in der Planzeichnung des
Bebauungsplanes nachrichtlich übernommen werden. Die Begründungen zu den
Bauleitplanungen sollten entsprechend ergänzt werden. Sofern der
Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben beeinträchtigt wird,
können auf dem Grundstück entsprechende Retentionsräume zur Verfügung gestellt
werden.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bund Naturschutz in
Bayern e.V., Kreisgruppe Würzburg, vom 2. März 2018 zur Kenntnis.
Für das Vorhaben ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
durchzuführen.
Eine relevante Steigerung des Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben ist
nicht zu erwarten, da bei Errichtung eines Einkaufsmarktes in Maidbronn keine
Einkaufsfahrten nach Rimpar oder Estenfeld mehr nötig sind und zum anderen
durch die geplante Umgehungsstraße eine Entspannung der Verkehrsverhältnisse
eintreten wird.
Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach wird
in die Planunterlagen nachrichtlich übernommen. Sollte der natürliche
Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben eingeschränkt werden, ist
entsprechender Retentionsraum zu schaffen.