Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach reicht im Nordosten geringfügig
in das Planungsgebiet hinein und sollte in der Planzeichnung des
Bebauungsplanes nachrichtlich übernommen werden. Die Begründungen zu den
Bauleitplanungen sollten entsprechend ergänzt werden. Sofern der
Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben beeinträchtigt wird,
können auf dem Grundstück entsprechende Retentionsräume zur Verfügung gestellt
werden.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme
des Regionalen Planungsverbandes Würzburg vom 5. März 2018 zur
Kenntnis. Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach wird in die Planunterlagen
nachrichtlich übernommen. Sollte der natürliche Überschwemmungsraum der
Pleichach durch das Vorhaben eingeschränkt werden, ist entsprechender
Retentionsraum zu schaffen.