Allgemein:
Auf mögliche erhöhte Lärmimmissionen wird hingewiesen.
Hinsichtlich des
Immissionsschutzes wird gefordert, dass im Rahmen des Bauantragsverfahrens ein
Schallschutzgutachten vorzulegen ist.
In den Unterlagen
zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzt, dass es sich um die zehnte
Änderung handelt.
Beschluss:
Die Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg wird zur Kenntnis
genommen. Im Zuge des Bauantragsverfahrens ist ein Schallschutzgutachten
vorzulegen.