Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Allgemein:

Auf mögliche erhöhte Lärmimmissionen wird hingewiesen.

Hinsichtlich des Immissionsschutzes wird gefordert, dass im Rahmen des Bauantragsverfahrens ein Schallschutzgutachten vorzulegen ist.

In den Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzt, dass es sich um die zehnte Änderung handelt.

 

 


Beschluss:

Die Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg wird zur Kenntnis genommen. Im Zuge des Bauantragsverfahrens ist ein Schallschutzgutachten vorzulegen.