Es wird darauf hingewiesen, dass das Planungsgebiet im
Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt ist.
Die Begründung zum
Bebauungsplan sollte bezüglich der Aussagen über die Darstellung der Fläche im
wirksamen Flächennutzungsplan überarbeitet werden.
Beschluss:
Die Stellungnahme des Referats „Bauplanungsrecht/Städtebau“ wird zur
Kenntnis genommen. Der Forderung des Referats wird nachgekommen.