Nach derzeitigem Planungsstand ist angedacht, das Niederschlagswasser
soweit möglich auf dem Grundstück zu versickern. Falls dies nicht vollständig
möglich ist, soll der Überlauf von den Sickeranlagen, gegebenenfalls
gedrosselt, in die Pleichach eingeleitet werden. Sowohl für die Versickerung
als auch für die Einleitung in die Pleichach ist ein wasserrechtliches
Verfahren notwendig. Im Zuge dieses Verfahrens wird auch der
Fischereiausübungsberechtigte beteiligt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme
des Bezirks Unterfranken, Bezirksverwaltung, Würzburg, vom
28. März 2018 zur Kenntnis. Der Fischereiaus-übungsberechtigte wird
im Zuge des erforderlichen wasserrechtlichen Verfahrens beteiligt.