Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Der geschäftsleitende Beamte schlägt vor, den bei der Landtags- und Bezirkswahl 2018 tätigen Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld in Höhe von einheitlich 40,00 € zu gewähren (bisher 25,00 €). Bis zu dieser Höhe erfolge eine Auslagenerstattung.


Beschluss:

Die bei der Landtags- und Bezirkswahl 2018 tätigen Wahlhelfer erhalten einheitlich ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 €.