Der
geschäftsleitende Beamte schlägt vor, den bei der Landtags- und Bezirkswahl
2018 tätigen Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld in Höhe von einheitlich 40,00 €
zu gewähren (bisher 25,00 €). Bis zu dieser Höhe erfolge eine
Auslagenerstattung.
Beschluss:
Die bei der Landtags-
und Bezirkswahl 2018 tätigen Wahlhelfer erhalten einheitlich ein
Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 €.