1.
Bürgermeister Losert erläutert den Sachverhalt und die Rechtlage. Da
Ratsmitglied Weßner inzwischen seinen Wohnsitz von Gramschatz nach Würzburg
verlegt habe, trete nach den Bestimmungen des Kommunalwahlrechts der Verlust
der Wählbarkeit und damit automatisch der Amtsverlust als Gemeinderatsmitglied
ein. Dennoch müsse der Gemeinderat den Amtsverlust per rechtsbegründendem
Beschluss feststellen.
Der
Vorsitzende verabschiedet Herrn Weßner sodann mit einer kurzen Laudatio. Er
erinnert daran, dass Herr Weßner im Jahre 2014 erstmals zum
Gemeinderatsmitglied gewählt wurde. Viele größere und auch kleinere Probleme
galt es seitdem zu lösen, und Ziel aller Diskussionen und Auseinandersetzungen
sei immer das Gemeinwohl gewesen. Herr Weßner habe sich stets durch sein
uneigennütziges, vorurteilsfreies und sachliches Eintreten für die jeweiligen
Angelegenheiten ausgezeichnet. Immer habe er sein Wissen und seinen Dienst in
das Wohl der Gemeinschaft gestellt, und seine Tätigkeit war geprägt von Elan
und Engagement, insbesondere in Sachen Umwelt. Für seine gute und erfolgreiche
Arbeit im Marktgemeinderat spreche er ihm nicht nur persönlich, sondern auch im
Namen des gesamten Ratsgremiums und ebenso im Namen der Wählerschaft Dank und
Anerkennung aus. Der Marktgemeinderat nehme sein Ausscheiden mit Bedauern, aber
auch mit großem Verständnis für diesen persönlichen Schritt zur Kenntnis. Für
seinen weiteren Lebensweg sei ihm alles Gute und viel Erfolg gewünscht in der
Hoffnung, dass sich Herr Weßner rückblickend gerne an die Jahre seiner
kommunalpolitischen Arbeit in Rimpar erinnern möge. 1. Bürgermeister Losert
überreicht Herrn Weßner sodann ein Weinpräsent als äußeres Zeichen des Dankes
und wünscht ihm für die Zukunft „Glück auf“. Die Ratsmitglieder schließen sich
dem Dank mit Applaus an.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stellt den Amtsverlust von Ratsmitglied Weßner und sein Ausscheiden aus dem Marktgemeinderat fest.
Abstimmungsvermerke:
Das Ratsmitglied Alexander
Weßner nimmt aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Abstimmung teil.