Sitzung: 20.09.2018 MGR/058/2018
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
1.
Bürgermeister Losert verweist auf die mit der Ladung herausgegebenen
Unterlagen.
Aus
Sicht der Gemeinde handle es sich bei den Verbesserungsbeiträgen für die
Wasserversorgung (Seite 128) und beim Erwerb von Grundstücken (Seite 131) um
die wichtigsten Positionen. Gerade bei den Grundstücken habe man „ordentlich
eingekauft“, wobei es sich überwiegend um Flächen handle, die man zum Ausgleich und
Grundstückstausch für die Umgehungsstraße brauche. In Summe gehe es um ca. 35
bis 40 ha. Aktuell liege man bei den Ausgaben für 2018 bei über 2,3 Mio Euro,
woraus das Defizit im Haushalt resultiere. In der Folge werde man die für 2018
gesteckten Haushaltsziele für 2018 nicht erreichen, die Einnahmen seien aus
personeller Sicht nicht einzubringen. In Summe fehlen im Haushaltsvollzug ca. 3
Mio Euro. Die Verwaltung empfehle deshalb einen Nachtragshaushalt und wolle
darüber heute zunächst informieren. Der Nachtragshaushalt werde mit dem
Landratsamt abgesprochen. Zur Finanzierung des Projektes Umgehungsstraße und Zwischenfinanzierung
der Wasserversorgung Gramschatz wolle man eine entsprechende Kreditaufnahme
eintragen.
Ratsmitglied
Weidner bezeichnet die Grundstückskäufe als in dem Umfang beabsichtigt,
schließlich gelte es, sich für die Ortsumgehung zu rüsten. Damit habe man genug
Flächen für Ausgleichszwecke. In der Zwischenzeit gehe es um eine
Überbrückungsfinanzierung, also eine Kreditaufnahme für einen vertretbaren
Zeitraum mit günstigen Kreditkonditionen. Bei der Wasserversorgung Gramschatz
sollten baldmöglichst Beiträge erhoben werden. Zur Beurteilung der personellen
Situation in der Verwaltung wäre ein entsprechendes Konzept der Verwaltung
wünschenswert.
1.
Bürgermeister Losert verweist auf die zum 01.10.2018 eintretende personelle
Verstärkung in der Finanzverwaltung, die damit wieder komplett besetzt sei. Der
Nachtragshaushalt werde mit dem Landratsamt vorbereitet. Das Büro Müller habe
für eine Satzung zur Einhebung der Verbesserungsbeiträge eine letzte Erhebung
gemacht, welche die Bauverwaltung als Grundlage hernehmen könne. Der Kredit für
die Wasserversorgung könne man voll über den Haushalt finanzieren.
Ratsmitglied
Weidner bezeichnet die Schulden als investive Schulden, nicht als
Konsumschulden. Den Kredit brauche man zur Überbrückung.
Ratsmitglied
Voll hält eine Typisierung der betreffenden Flächen für wünschenswert.
Der
Vorsitzende erklärt, dass es das Modul noch nicht hergebe, die Grundstücke nach
Typen zu selektieren. Bereits 2015 habe man schon entsprechende Flächen
erworben, etwa im Umfang von 35 ha. Bei dem früher prognositizierten
erfordelrichen Wert für die Umgehung in Höhe von 30 ha liege man damit gut im
Soll. Ohne Grundflächen könne man nun einmal keine Straße bauen, um die
Gemeinde habe ihre Hausaufgaben in Sachen Grunderwerb gemacht, was ein
wichtiger Schritt sei. Und ein gewisser Puffer sei wichtig.
Auf
Nachfrage aus dem Gremium, ob es für die Satzungserstellung freie Kräfte auf
dem Markt gebe, antwortet 1. Bürgermeister Losert, dass die Satzung selbst
„kein Hexenwerk“ sei, wenn die Grundlagen erst einmal von der Bauverwaltung
geliefert seien. Der Satzungsvollzug mit der Erstellung der Beitragsbescheide
sei dann Sache der Finanzabteilung.
Der
Marktgemeinderat nimmt die Informationen für heute zur Kenntnis. Die
Wiedervorlage erfolgt in der Sitzung am 18.10.2018. 1. Bürgermeister Losert
konstatiert, dass der Fragenkatalog der IGU damit abgearbeitet sei.
Ratsmitglied
Schmid kommt noch auf die Beamtenversorgungsbeiträge am Jahresende zu sprechen.
Auch 2018 sei der Ansatz mit 62.000 Euro wieder identisch. Wenn man allerdings
über zwei Jahre im Rechnungsergebnis 200.000 Euro habe, könne etwas nicht
stimmen. Die neue Kämmerin sollte die Chance bekommen, das künftig zu
optimieren; das sollte vom Ansatz und vom Ergebnis her schon passen.
1.
Bürgermeister Losert sagt eine entsprechende Aufklärung zu, Frau Oßwald werde
an der Sitzung am 18.10.2018 teilnehmen.