Beschluss: Zur Kenntnis genommen

1. Bürgermeister Losert verweist auf die mit der Ladung herausgegebenen Unterlagen.

 

Aus Sicht der Gemeinde handle es sich bei den Verbesserungsbeiträgen für die Wasserversorgung (Seite 128) und beim Erwerb von Grundstücken (Seite 131) um die wichtigsten Positionen. Gerade bei den Grundstücken habe man „ordentlich eingekauft“, wobei es sich überwiegend um Flächen  handle, die man zum Ausgleich und Grundstückstausch für die Umgehungsstraße brauche. In Summe gehe es um ca. 35 bis 40 ha. Aktuell liege man bei den Ausgaben für 2018 bei über 2,3 Mio Euro, woraus das Defizit im Haushalt resultiere. In der Folge werde man die für 2018 gesteckten Haushaltsziele für 2018 nicht erreichen, die Einnahmen seien aus personeller Sicht nicht einzubringen. In Summe fehlen im Haushaltsvollzug ca. 3 Mio Euro. Die Verwaltung empfehle deshalb einen Nachtragshaushalt und wolle darüber heute zunächst informieren. Der Nachtragshaushalt werde mit dem Landratsamt abgesprochen. Zur Finanzierung des Projektes Umgehungsstraße und Zwischenfinanzierung der Wasserversorgung Gramschatz wolle man eine entsprechende Kreditaufnahme eintragen.

 

Ratsmitglied Weidner bezeichnet die Grundstückskäufe als in dem Umfang beabsichtigt, schließlich gelte es, sich für die Ortsumgehung zu rüsten. Damit habe man genug Flächen für Ausgleichszwecke. In der Zwischenzeit gehe es um eine Überbrückungsfinanzierung, also eine Kreditaufnahme für einen vertretbaren Zeitraum mit günstigen Kreditkonditionen. Bei der Wasserversorgung Gramschatz sollten baldmöglichst Beiträge erhoben werden. Zur Beurteilung der personellen Situation in der Verwaltung wäre ein entsprechendes Konzept der Verwaltung wünschenswert.

 

1. Bürgermeister Losert verweist auf die zum 01.10.2018 eintretende personelle Verstärkung in der Finanzverwaltung, die damit wieder komplett besetzt sei. Der Nachtragshaushalt werde mit dem Landratsamt vorbereitet. Das Büro Müller habe für eine Satzung zur Einhebung der Verbesserungsbeiträge eine letzte Erhebung gemacht, welche die Bauverwaltung als Grundlage hernehmen könne. Der Kredit für die Wasserversorgung könne man voll über den Haushalt finanzieren.

 

Ratsmitglied Weidner bezeichnet die Schulden als investive Schulden, nicht als Konsumschulden. Den Kredit brauche man zur Überbrückung.

 

Ratsmitglied Voll hält eine Typisierung der betreffenden Flächen für wünschenswert.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass es das Modul noch nicht hergebe, die Grundstücke nach Typen zu selektieren. Bereits 2015 habe man schon entsprechende Flächen erworben, etwa im Umfang von 35 ha. Bei dem früher prognositizierten erfordelrichen Wert für die Umgehung in Höhe von 30 ha liege man damit gut im Soll. Ohne Grundflächen könne man nun einmal keine Straße bauen, um die Gemeinde habe ihre Hausaufgaben in Sachen Grunderwerb gemacht, was ein wichtiger Schritt sei. Und ein gewisser Puffer sei wichtig.

 

Auf Nachfrage aus dem Gremium, ob es für die Satzungserstellung freie Kräfte auf dem Markt gebe, antwortet 1. Bürgermeister Losert, dass die Satzung selbst „kein Hexenwerk“ sei, wenn die Grundlagen erst einmal von der Bauverwaltung geliefert seien. Der Satzungsvollzug mit der Erstellung der Beitragsbescheide sei dann Sache der Finanzabteilung.

 

Der Marktgemeinderat nimmt die Informationen für heute zur Kenntnis. Die Wiedervorlage erfolgt in der Sitzung am 18.10.2018. 1. Bürgermeister Losert konstatiert, dass der Fragenkatalog der IGU damit abgearbeitet sei.

 

Ratsmitglied Schmid kommt noch auf die Beamtenversorgungsbeiträge am Jahresende zu sprechen. Auch 2018 sei der Ansatz mit 62.000 Euro wieder identisch. Wenn man allerdings über zwei Jahre im Rechnungsergebnis 200.000 Euro habe, könne etwas nicht stimmen. Die neue Kämmerin sollte die Chance bekommen, das künftig zu optimieren; das sollte vom Ansatz und vom Ergebnis her schon passen.

 

1. Bürgermeister Losert sagt eine entsprechende Aufklärung zu, Frau Oßwald werde an der Sitzung am 18.10.2018 teilnehmen.