Vorbericht
gemäß
§ 3 KommHV zum Nachtragshaushaltsplan
für das Rechnungsjahr 2018
I. Gesamtüberblick Nachtragshaushalt 2018
Das
Gesamthaushaltsvolumen für 2018 erhöht sich in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichen, von bisher 27.234.188 € um 1.036.520 € auf nunmehr 28.270.708 €,
davon vermindern sich die Einnahmen und Ausgaben um 800.000 € im
Verwaltungshaushalt auf 16.511.170 €. Die Einnahmen und Ausgaben im
Vermögenshaushalt erhöhen sich um 1.836.520 € auf nunmehr 11.759.538 €.
II. Erläuterung zu den Aufstellungsgründen
Anlass
für die Aufstellung dieses Nachtragshaushaltsplanes sind sowohl überplanmäßige
Ausgaben im Bereich des Grunderwerbs, welche erforderlich waren, als auch nicht
eingeforderte Ergänzungsbeiträge für die Neuordnung der Wasserversorgung in
Gramschatz. Zudem kann der geplante Ansatz im Verwaltungshaushalt bei der
Gewerbesteuereinnahme nicht erreicht werden. Gemäß den Vorschriften des Art. 68
Gemeindeordnung für Bayern hat die Marktgemeinde unverzüglich eine
Nachtragshaushaltssatzung unter anderem dann zu erlassen, wenn bisher nicht
veranschlagte oder zusätzliche einzelne Ausgaben in einem Verhältnis zu den
Gesamtausgaben des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen.
Hinzu kommt, dass der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der
Haushaltssatzung erreicht werden kann. Diese Sachverhalte sind aktuell gegeben,
sodass der Erlass dieser Nachtragshaushaltssatzung erforderlich wird.
Da
die notwendigen Grunderwerbe nicht innerhalb des geplanten Haushaltsansatzes i.
H. v. 842.500 € durchgeführt werden konnten musste der Ansatz um eine
erhebliche Veränderung auf 2.500.000 € angepasst werden. Beim derzeitigen
Haushaltsvolumen für 2018 i. H. v. 27.234.188 € sind entsprechend der
gesetzlichen Vorschriften nur Überschreitungen bis zu maximal 250.000 € als
unerheblich anzusehen. Auch die Ergänzungsbeiträge, welche mit einem Ansatz von
1.500.000 € im Haushalt 2018 geplant waren können in diesem Jahr nicht mehr
eingefordert werden. Deshalb muss dieser Ansatz um eine erhebliche Veränderung
auf 0 € angepasst werden, ein Ingenieur Büro wird Anfang 2019 damit beauftragt die
Bebauungen in den Jahren 2003-2018 zu berechnen bzw. zu begutachten, damit im
Jahr 2019 auch die entsprechenden Bescheide erlassen werden können. Der Ansatz
in Höhe von 4.000.000 € bei der Gewerbesteuereinnahme kann in diesem Jahr nicht
mehr erzielt werden, demnach wird der Ansatz auf die erwartete Einnahme in Höhe
von 3.200.000 € angepasst, da es sich auch hier um eine erhebliche Änderung des
Ansatzes handelt. Zugleich wird der Ansatz der Gewerbesteuerumlage auf 575.160
€ herabgesetzt. Aufgrund der genannten Veränderungen im Haushaltsplan muss die
Marktgemeinde einen Darlehen in Höhe von 4.000.000 € aufnehmen, um den
Haushaltsausgleich zu erreichen. Dadurch ändert sich der Schuldenstand wie
folgt:
Der Schuldenstand betrug zum 31.12.2016 9.040.345 €
zum 31.12.2017 11.817.493 € und wird voraussichtlich betragen zum 31.12.2018
15.246.849 €.
Die
Pro-Einwohner-Verschuldung belief sich zum 31.12.2017 auf 1.568 € und wird am
31.12.2018 voraussichtlich 2.014 € betragen. Bei kreisangehörigen Gemeinden mit
5.000 bis unter 10.000 Einwohnern lag die durchschnittliche Verschuldung am
31.12.2016 bei 793 € je Einwohner.
Kämmerin
Mona Oßwald erläutert insbesondere die erheblichen Abweichungen zum
ursprünglichen Haushalt, so dass sich die Mindestzuführung für die Tilgung im
Vermögenshaushalt von derzeit 511.000,00 € auf künftig 775.000,00 erhöhen wird.
Die freie Finanzspanne insgesamt wird sich dadurch auf ca. 2.000.000,00 €
reduzieren.
1.
Bürgermeister Losert ergänzt noch, dass aufgrund der derzeitigen
Liquiditätsschwierigkeiten der Gemeindekasse eine haushaltswirtschaftliche
Sperre nach § 28 KommHV-Kameralistik ausgesprochen wurde und darüber der
Gemeinderat zu informieren ist. Dies bedeutet, dass nur Ausgaben getätigt
werden dürfen, die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes notwendig sind und
wozu die Gemeinde gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist.
Beschluss:
Die
Ausführungen zum Nachtragshaushalt werden zur Kenntnis genommen. Dem
Nachtragshaushalt mit Anlagen wird zugestimmt. Die haushaltswirtschaftliche
Sperre wird zur Kenntnis genommen.