Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Vorbericht gemäß § 3 KommHV zum Nachtragshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 2018

 

I. Gesamtüberblick Nachtragshaushalt 2018

 

Das Gesamthaushaltsvolumen für 2018 erhöht sich in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen, von bisher 27.234.188 € um 1.036.520 € auf nunmehr 28.270.708 €, davon vermindern sich die Einnahmen und Ausgaben um 800.000 € im Verwaltungshaushalt auf 16.511.170 €. Die Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt erhöhen sich um 1.836.520 € auf nunmehr 11.759.538 €.

 

II. Erläuterung zu den Aufstellungsgründen

 

Anlass für die Aufstellung dieses Nachtragshaushaltsplanes sind sowohl überplanmäßige Ausgaben im Bereich des Grunderwerbs, welche erforderlich waren, als auch nicht eingeforderte Ergänzungsbeiträge für die Neuordnung der Wasserversorgung in Gramschatz. Zudem kann der geplante Ansatz im Verwaltungshaushalt bei der Gewerbesteuereinnahme nicht erreicht werden. Gemäß den Vorschriften des Art. 68 Gemeindeordnung für Bayern hat die Marktgemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung unter anderem dann zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Ausgaben in einem Verhältnis zu den Gesamtausgaben des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen. Hinzu kommt, dass der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann. Diese Sachverhalte sind aktuell gegeben, sodass der Erlass dieser Nachtragshaushaltssatzung erforderlich wird.

 

Da die notwendigen Grunderwerbe nicht innerhalb des geplanten Haushaltsansatzes i. H. v. 842.500 € durchgeführt werden konnten musste der Ansatz um eine erhebliche Veränderung auf 2.500.000 € angepasst werden. Beim derzeitigen Haushaltsvolumen für 2018 i. H. v. 27.234.188 € sind entsprechend der gesetzlichen Vorschriften nur Überschreitungen bis zu maximal 250.000 € als unerheblich anzusehen. Auch die Ergänzungsbeiträge, welche mit einem Ansatz von 1.500.000 € im Haushalt 2018 geplant waren können in diesem Jahr nicht mehr eingefordert werden. Deshalb muss dieser Ansatz um eine erhebliche Veränderung auf 0 € angepasst werden, ein Ingenieur Büro wird Anfang 2019 damit beauftragt die Bebauungen in den Jahren 2003-2018 zu berechnen bzw. zu begutachten, damit im Jahr 2019 auch die entsprechenden Bescheide erlassen werden können. Der Ansatz in Höhe von 4.000.000 € bei der Gewerbesteuereinnahme kann in diesem Jahr nicht mehr erzielt werden, demnach wird der Ansatz auf die erwartete Einnahme in Höhe von 3.200.000 € angepasst, da es sich auch hier um eine erhebliche Änderung des Ansatzes handelt. Zugleich wird der Ansatz der Gewerbesteuerumlage auf 575.160 € herabgesetzt. Aufgrund der genannten Veränderungen im Haushaltsplan muss die Marktgemeinde einen Darlehen in Höhe von 4.000.000 € aufnehmen, um den Haushaltsausgleich zu erreichen. Dadurch ändert sich der Schuldenstand wie folgt:

 

Der Schuldenstand betrug zum 31.12.2016 9.040.345 € zum 31.12.2017 11.817.493 € und wird voraussichtlich betragen zum 31.12.2018 15.246.849 €.

 

Die Pro-Einwohner-Verschuldung belief sich zum 31.12.2017 auf 1.568 € und wird am 31.12.2018 voraussichtlich 2.014 € betragen. Bei kreisangehörigen Gemeinden mit 5.000 bis unter 10.000 Einwohnern lag die durchschnittliche Verschuldung am 31.12.2016 bei 793 € je Einwohner.

 

Kämmerin Mona Oßwald erläutert insbesondere die erheblichen Abweichungen zum ursprünglichen Haushalt, so dass sich die Mindestzuführung für die Tilgung im Vermögenshaushalt von derzeit 511.000,00 € auf künftig 775.000,00 erhöhen wird. Die freie Finanzspanne insgesamt wird sich dadurch auf ca. 2.000.000,00 € reduzieren.

 

1. Bürgermeister Losert ergänzt noch, dass aufgrund der derzeitigen Liquiditätsschwierigkeiten der Gemeindekasse eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 28 KommHV-Kameralistik ausgesprochen wurde und darüber der Gemeinderat zu informieren ist. Dies bedeutet, dass nur Ausgaben getätigt werden dürfen, die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes notwendig sind und wozu die Gemeinde gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist.


Beschluss:

Die Ausführungen zum Nachtragshaushalt werden zur Kenntnis genommen. Dem Nachtragshaushalt mit Anlagen wird zugestimmt. Die haushaltswirtschaftliche Sperre wird zur Kenntnis genommen.