Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Die Nachtragshaushaltssatzung liegt dem Gremium vor. Die einzelnen Punkte der Satzung wurden ausführlich zu den vorherigen Tagesordnungspunkten erläutert und dargestellt. Hinzuweisen wäre noch, dass es keine Veränderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen sowie bei den Hebesätzen der Realsteuern geben wird.


Beschluss:

Der Markt Rimpar beschließt nachfolgende Nachtragshaushaltssatzung:

 

1. Nachtragshaushaltssatzung

 

des Marktes Rimpar

(Landkreis Würzburg)

 

für das Haushaltsjahr 2018

 

 

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Rimpar folgende Nachtragshaushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt, dadurch werden

 

 

erhöht um EUR

vermindert um EUR

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge

 

 

 

gegenüber bisher EUR

auf nunmehr EUR verändert

a) Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

die Ausgaben

 

 

7.270

 

- 800.000

- 807.270

 

17.311.170

17.311.170

 

16.511.170

16.511.170

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

die Ausgaben

 

4.000.000

1.836.520

 

- 2.163.480

 

 

9.923.018

9.923.018

 

11.759.538

11.759.538

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 0 € um 4.000.000 € erhöht und damit auf 4.000.000 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert und bleibt daher bei 0 €.

 

§ 4

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 2.000.000 € auf 2.750.000 € neu festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.