Die
Nachtragshaushaltssatzung liegt dem Gremium vor. Die einzelnen Punkte der
Satzung wurden ausführlich zu den vorherigen Tagesordnungspunkten erläutert und
dargestellt. Hinzuweisen wäre noch, dass es keine Veränderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen
sowie bei den Hebesätzen der Realsteuern geben wird.
Beschluss:
Der Markt Rimpar beschließt
nachfolgende Nachtragshaushaltssatzung:
1. Nachtragshaushaltssatzung
des Marktes
Rimpar
(Landkreis
Würzburg)
für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m.
Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Rimpar folgende
Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit
festgesetzt, dadurch werden
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erhöht um EUR |
vermindert um
EUR |
und damit der
Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge |
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gegenüber
bisher EUR |
auf nunmehr
EUR verändert |
a) Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben |
7.270 |
- 800.000 - 807.270 |
17.311.170 17.311.170 |
16.511.170 16.511.170 |
b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben |
4.000.000 1.836.520 |
- 2.163.480 |
9.923.018 9.923.018 |
11.759.538 11.759.538 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 0 € um
4.000.000 € erhöht und damit auf 4.000.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert und bleibt daher bei 0 €.
§ 4
Die Hebesätze für die Realsteuern
werden nicht geändert.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 2.000.000
€ auf 2.750.000 € neu festgesetzt.
§ 6
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.