Für
die geplante Seniorenpflegeeinrichtung ist über eine Abfrage bei diversen
Einrichtungen im regionalen Markt eine Investitionssumme von ca. 4,6 Mio. €
brutto als Durchschnittsinvestition ermittelt worden. Für ein Vergabeverfahren
nach der Vergabeverordnung VgV ist der aktuelle Schwellenwert bei 221.000 €
netto. Nach Ermittlung der Auftragssumme wird somit der Schwellenwert nicht
erreicht.
Gemäß
der Richtlinien des Staatsministeriums des Innern vom 18.05.2018 ist ein
ausreichender Wettbewerb für sonstige freiberufliche Leistungen gewährleistet,
wenn mindestens drei Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
Die erforderlichen Leistungen zur Projektsteuerung und Bauherrenvertretung
können deshalb in einem beschränkten Verfahren mit mindestens 3 Bietern
ausgeschrieben werden. Die entsprechenden Vorbereitungen wären nun zu treffen.
Beschluss:
Über
die beschränkte Ausschreibung eines Wettbewerbes zur Vergabe der Planungs- und
Bauleistung für den Neubau eines Seniorenzentrums wird die Zustimmung erteilt.