Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Für die geplante Seniorenpflegeeinrichtung ist über eine Abfrage bei diversen Einrichtungen im regionalen Markt eine Investitionssumme von ca. 4,6 Mio. € brutto als Durchschnittsinvestition ermittelt worden. Für ein Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung VgV ist der aktuelle Schwellenwert bei 221.000 € netto. Nach Ermittlung der Auftragssumme wird somit der Schwellenwert nicht erreicht.

 

Gemäß der Richtlinien des Staatsministeriums des Innern vom 18.05.2018 ist ein ausreichender Wettbewerb für sonstige freiberufliche Leistungen gewährleistet, wenn mindestens drei Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die erforderlichen Leistungen zur Projektsteuerung und Bauherrenvertretung können deshalb in einem beschränkten Verfahren mit mindestens 3 Bietern ausgeschrieben werden. Die entsprechenden Vorbereitungen wären nun zu treffen.

 

 


Beschluss:

Über die beschränkte Ausschreibung eines Wettbewerbes zur Vergabe der Planungs- und Bauleistung für den Neubau eines Seniorenzentrums wird die Zustimmung erteilt.