Zu
den planerischen Änderungen des Planfeststellungsverfahren zum Neubau der
Ortsumfahrung Rimpar (Westtrasse) führt Herr Nuber von der
Ingenieursgesellschaft Georg Maier zunächst aus, dass es seit April 2018 ca.
100 Einwendungen gab. Sowohl von behördlicher Seite als auch Anmerkungen und
private Einwendungen bemängelten überwiegend die Lärmbelästigung, die falsche
Trassenführung sowie die Trennung zwischen West- und Südtrasse. Ein Großteil
der Punkte ist zwischenzeitlich mit den Behörden abgeklärt und nicht mehr
relevant. Das Lärmgutachten ist in Ordnung, die Verkehrsbelastung wurde
realistisch eingeschätzt, so dass insgesamt die privaten Einwendungen von der
Regierung von Unterfranken abgehandelt werden.
Auch
mit den beiden Einwendungsführern Herrn Breitenbach und der Firma Reinfurt hat
es seitdem zahlreiche Gespräche gegeben. Es gehe dabei um 3 Haupteinwendungen.
Zum einen sei es die Einwendung der Fa. Reinfurt, die sich gegen die
Grundstücksinanspruchnahme für den Kreisverkehr als Anbindung der WÜ 3 an die
St 2294 ausgesprochen habe, zum anderen die Einwendung des Herrn Breitenbach,
der sich gegen die Inanspruchnahme seines Grundstückes für die
Entwässerungsanlagen im Bereich der St 2294 wehre und zum dritten ist es die
Stellungnahme der höheren Naturschutzbehörde, die aufgrund neuer Erkenntnisse
zur Bedrohung des Feldhamsters andere Maßnahmen fordere.
Mit
der Fa. Reinfurt konnte eine Einigung dahingehend erzielt werden, dass der
Kreisverkehr in Richtung Südwesten verschoben werde und somit keine
Flächeninanspruchnahme der Fa. Reinfurt erforderlich sei. Aktuell sei es so,
dass die Fa. Reinfurt einen widerruflichen Gestattungsvertrag habe, um auf die
St 2294 einfahren zu können. Nach Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt
Würzburg werde auch weiterhin die Sondernutzung gewährt. Der verschobene
Kreisverkehr soll dreiarmig ausgebildet werden, die Fa. Reinfurt erhält eine
Zufahrt zum Kreisverkehr. Die Fa. Reinfurt habe ihre Zustimmung zur
Kostenbeteiligung an der Kreuzung gegeben. Die dadurch bedingte anderweitige
Beanspruchung von Grundstücksflächen sei mit den jeweiligen Eigentümern,
insbesondere Herrn Breitenbach, abgeklärt. Durch die Verschiebung des
Kreisverkehrs müssen sämtliche Unterlagen, insbesondere auch die Lagepläne,
angepasst werden. So ändere sich auch die Angabe der Bau-km der Ausbaustrecke.
Weiterhin
wird sich die Entwässerung ändern. Mit Herrn Breitenbach, dem Inhaber des
Grundstücks, auf welchem die Entwässerungsanlagen im Bereich des Kreisverkehrs
zum Liegen kommen sollten, wurde eine Einigung dahingehend erzielt, dass die
Beckenanlagen unterirdisch ausgebildet werden. In Verlängerung zu dem
Anliegerweg, der die dortigen Wohnhäuser an die St 2294 anbindet, wird ein
Wendehammer errichtet. Unter diesem kommt das Absetz- und Klärbecken zum
Liegen. Die Reinigung solcher unterirdischer Beckenanlagen sei deutlich
schwieriger und kostenintensiver. Kleiner wird das Becken zur ursprünglichen
Planung deshalb, weil nicht mehr sämtliches Oberflächenwasser über das Becken
geführt werden müsse, sondern lediglich das Oberflächenwasser der Straße in
einem Teilbereich. Das weitere Niederschlagswasser wird wie im Bestand über
einen Graben auf dem Gelände der Fa. Reinfurt in die Pleichach geführt.
Hierdurch werden sich die Unterlagen bezüglich der Entwässerung ändern.
Frau
Rein vom Büro Fabion GbR stellt im Anschluss die naturschutzfachlichen
Änderungen dar. Hier ist es vor allem der angetroffene Feldhamster und die
neuesten Erkenntnisse der höheren Naturschutzbehörde, die eine Umplanung
erforderlich machen. Frau Rein erklärte, dass es diesbezüglich eine Besprechung
mit der höheren Naturschutzbehörde, dem Markt Rimpar und ihr gab.
Ausschlaggebend war, dass die vorgesehenen Flächen für den Feldhamster zwischen
Ortsrand und Westumfahrung nicht mehr herangezogen werden können und eine
andere Fläche aufgrund anderweitiger Planungen ebenso nicht mehr in Frage
komme. Zu berücksichtigen sei weiterhin, dass die Ausgleichsflächen nun aber
mit den benötigten Flächen für Feldvögel kombiniert werden können. Anstelle des
Ausgleichsbedarfs von ursprünglich ca. 4 ha sei nun aber ein Ausgleichsbedarf
von 11 ha erforderlich. Die hierfür benötigten Flächen wurden anhand einer
Karte dargestellt. Die benötigte Fläche teilt sich in einige Teilflächen
Richtung Maidbronn und Richtung Güntersleben auf. Die meisten Flächen befinden
sich bereits im Eigentum des Marktes Rimpar oder werden noch erworben. Ebenso
müsse aufgrund dessen die Bilanzierung nach der BayKompV angepasst werden. Hier
sei aber kein anderes Ergebnis zu erwarten. Laut Frau Rein könne durch die nun
größeren Ausgleichsflächen eventuell auch die Ausgleichsmaßnahme bei
Güntersleben verkleinert werden, so dass hier der Überhang bzw. der übrige Teil
bei der Baumaßnahme der Südumfahrung herangezogen werden könne. Hierdurch sind
insbesondere die landschaftspflegerischen Maßnahmen zu ändern. Von den
Umplanungen sind außerdem vor allem der Landschaftspflegerische Begleitplan und
die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in den Planunterlagen betroffen.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat nimmt den Sachvortrag zu den planerischen und
naturschutzfachlichen Änderungen zum Neubau der Ortsumgehung Rimpar
(Westtrasse) zur Kenntnis.