Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Zu den planerischen Änderungen des Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Ortsumfahrung Rimpar (Westtrasse) führt Herr Nuber von der Ingenieursgesellschaft Georg Maier zunächst aus, dass es seit April 2018 ca. 100 Einwendungen gab. Sowohl von behördlicher Seite als auch Anmerkungen und private Einwendungen bemängelten überwiegend die Lärmbelästigung, die falsche Trassenführung sowie die Trennung zwischen West- und Südtrasse. Ein Großteil der Punkte ist zwischenzeitlich mit den Behörden abgeklärt und nicht mehr relevant. Das Lärmgutachten ist in Ordnung, die Verkehrsbelastung wurde realistisch eingeschätzt, so dass insgesamt die privaten Einwendungen von der Regierung von Unterfranken abgehandelt werden.

 

Auch mit den beiden Einwendungsführern Herrn Breitenbach und der Firma Reinfurt hat es seitdem zahlreiche Gespräche gegeben. Es gehe dabei um 3 Haupteinwendungen. Zum einen sei es die Einwendung der Fa. Reinfurt, die sich gegen die Grundstücksinanspruchnahme für den Kreisverkehr als Anbindung der WÜ 3 an die St 2294 ausgesprochen habe, zum anderen die Einwendung des Herrn Breitenbach, der sich gegen die Inanspruchnahme seines Grundstückes für die Entwässerungsanlagen im Bereich der St 2294 wehre und zum dritten ist es die Stellungnahme der höheren Naturschutzbehörde, die aufgrund neuer Erkenntnisse zur Bedrohung des Feldhamsters andere Maßnahmen fordere.

 

Mit der Fa. Reinfurt konnte eine Einigung dahingehend erzielt werden, dass der Kreisverkehr in Richtung Südwesten verschoben werde und somit keine Flächeninanspruchnahme der Fa. Reinfurt erforderlich sei. Aktuell sei es so, dass die Fa. Reinfurt einen widerruflichen Gestattungsvertrag habe, um auf die St 2294 einfahren zu können. Nach Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt Würzburg werde auch weiterhin die Sondernutzung gewährt. Der verschobene Kreisverkehr soll dreiarmig ausgebildet werden, die Fa. Reinfurt erhält eine Zufahrt zum Kreisverkehr. Die Fa. Reinfurt habe ihre Zustimmung zur Kostenbeteiligung an der Kreuzung gegeben. Die dadurch bedingte anderweitige Beanspruchung von Grundstücksflächen sei mit den jeweiligen Eigentümern, insbesondere Herrn Breitenbach, abgeklärt. Durch die Verschiebung des Kreisverkehrs müssen sämtliche Unterlagen, insbesondere auch die Lagepläne, angepasst werden. So ändere sich auch die Angabe der Bau-km der Ausbaustrecke.

 

Weiterhin wird sich die Entwässerung ändern. Mit Herrn Breitenbach, dem Inhaber des Grundstücks, auf welchem die Entwässerungsanlagen im Bereich des Kreisverkehrs zum Liegen kommen sollten, wurde eine Einigung dahingehend erzielt, dass die Beckenanlagen unterirdisch ausgebildet werden. In Verlängerung zu dem Anliegerweg, der die dortigen Wohnhäuser an die St 2294 anbindet, wird ein Wendehammer errichtet. Unter diesem kommt das Absetz- und Klärbecken zum Liegen. Die Reinigung solcher unterirdischer Beckenanlagen sei deutlich schwieriger und kostenintensiver. Kleiner wird das Becken zur ursprünglichen Planung deshalb, weil nicht mehr sämtliches Oberflächenwasser über das Becken geführt werden müsse, sondern lediglich das Oberflächenwasser der Straße in einem Teilbereich. Das weitere Niederschlagswasser wird wie im Bestand über einen Graben auf dem Gelände der Fa. Reinfurt in die Pleichach geführt. Hierdurch werden sich die Unterlagen bezüglich der Entwässerung ändern.

 

Frau Rein vom Büro Fabion GbR stellt im Anschluss die naturschutzfachlichen Änderungen dar. Hier ist es vor allem der angetroffene Feldhamster und die neuesten Erkenntnisse der höheren Naturschutzbehörde, die eine Umplanung erforderlich machen. Frau Rein erklärte, dass es diesbezüglich eine Besprechung mit der höheren Naturschutzbehörde, dem Markt Rimpar und ihr gab. Ausschlaggebend war, dass die vorgesehenen Flächen für den Feldhamster zwischen Ortsrand und Westumfahrung nicht mehr herangezogen werden können und eine andere Fläche aufgrund anderweitiger Planungen ebenso nicht mehr in Frage komme. Zu berücksichtigen sei weiterhin, dass die Ausgleichsflächen nun aber mit den benötigten Flächen für Feldvögel kombiniert werden können. Anstelle des Ausgleichsbedarfs von ursprünglich ca. 4 ha sei nun aber ein Ausgleichsbedarf von 11 ha erforderlich. Die hierfür benötigten Flächen wurden anhand einer Karte dargestellt. Die benötigte Fläche teilt sich in einige Teilflächen Richtung Maidbronn und Richtung Güntersleben auf. Die meisten Flächen befinden sich bereits im Eigentum des Marktes Rimpar oder werden noch erworben. Ebenso müsse aufgrund dessen die Bilanzierung nach der BayKompV angepasst werden. Hier sei aber kein anderes Ergebnis zu erwarten. Laut Frau Rein könne durch die nun größeren Ausgleichsflächen eventuell auch die Ausgleichsmaßnahme bei Güntersleben verkleinert werden, so dass hier der Überhang bzw. der übrige Teil bei der Baumaßnahme der Südumfahrung herangezogen werden könne. Hierdurch sind insbesondere die landschaftspflegerischen Maßnahmen zu ändern. Von den Umplanungen sind außerdem vor allem der Landschaftspflegerische Begleitplan und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in den Planunterlagen betroffen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt den Sachvortrag zu den planerischen und naturschutzfachlichen Änderungen zum Neubau der Ortsumgehung Rimpar (Westtrasse) zur Kenntnis.