Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 4

Nach den umfangreichen Ausführungen zu den planerischen und naturschutzrechtlichen Änderungen zum Neubau der Ortsumgehung Rimpar (Westtrasse), die das beauftragte Ingenieurbüro Maier GmbH, Herr Nuber vorgenommen hat, gibt es nach Mitteilung der Regierung von Unterfranken nunmehr zwei Möglichkeiten, das Planfeststellungsverfahren weiterzuführen:

 

  1. Rücknahme des Antrages und erneute Antragstellung
  2. Ergänzung des Antrages im Rahmen eines Änderungsverfahrens

 

Herr Nuber und 1. Bürgermeister Losert favorisieren, auch aus Gründen der Transparenz, die Möglichkeit der Ergänzung des Antrages im Rahmen eines Änderungsverfahrens. Bei beiden Alternativen muss eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Es gibt keine Unterschiede bei der Verfahrensdauer. Weiterhin ist bei beiden Alternativen ein erneuter Kreistagsbeschluss erforderlich.

 

Ratsmitglied Voll erklärt, dass seine Fraktion intensiv über die beiden Möglichkeiten diskutiert haben und sich u. a. gewünscht hätten, bei dem jetzigen Planfeststellungsverfahren die Südtrasse mit einzubinden. Er stellt deshalb den Antrag, das laufende Planfeststellungsverfahren zurück zu ziehen und eine erneute Antragstellung zu vollziehen. Der Antrag wird vom Marktgemeinderat mit 15 : 4 Stimmen unmittelbar abgelehnt.

 

1. Bürgermeister Losert schlägt deshalb die Fortführung des Verfahrens mit Ergänzung des Antrages im Rahmen eines Änderungsverfahrens vor und würde dies auch so in der morgigen Umwelt- und Bauausschusssitzung als Kreisrat dort weitertransportieren.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und favorisiert die Möglichkeit der Ergänzung des Antrages zum Planfeststellungsverfahren für die WÜ 3 neu, Neubau der westlichen Ortsumgehung Rimpar zwischen der Kreisstraße WÜ 3, Abschnitt 140, Station 7, 503 und der Staatsstraße 2294, Abschnitt 320, Station 0, 485. Der Marktgemeinderat empfiehlt dem Umwelt- und Bauausschuss sowie dem Kreistag des Landkreises Würzburg diesem Beschluss zu folgen.