1. Bürgermeister Losert führt aus, dass der
Verwaltung ein Antrag vorläge, wonach auf Grundlage der folgenden Richtlinien
eine gemeindliche Familienförderung analog der für das Baugebiet „Winkelgasse“
in Gramschatz beantragt wird. Im Übrigen hatte die Verwaltung schon vor Eingang
dieses Schreibens die gleichen Überlegungen und möchte heute eine
Grundsatzentscheidung, ob bis zur einer der nächsten Sitzungen auch für das
Baugebiet Sonnenweg-Lohenweinberg eine entsprechende Richtlinie auszuarbeiten
ist.
Richtlinien
des Marktes Rimpar über
die Gewährung von Zuschüssen an junge Familien zum Bau von eigengenutzten
Familienheimen im Baugebiet „Winkelgasse“ (Ortsteil Gramschatz)
1. Gegenstand der Förderung
Der Markt Rimpar fördert den Bau eigengenutzter Familienheime
von Familien oder Alleinerziehenden mit Kindern mit einem Zuschuss.
Dies gilt nur auf einem von der Gemeinde erworbenen Grundstück. Die
gemeindlichen Zuschüsse sind keine öffentlichen Mittel im Sinne von § 6 des
Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG). Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung
eines Zuschusses besteht nicht.
2. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Ehepaare, Paare eingetragener
Lebenspartnerschaften und Paare, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben sowie
Alleinerziehende.
Die Antragsteller müssen, sofern sie nicht deutsche Staatsangehörige sind, eine
unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis der Bundesrepublik Deutschland besitzen.
3. Fördervoraussetzungen
3.1 Das zu fördernde Objekt muss innerhalb des Baugebiets
„Winkelgasse“ in Gramschatz liegen.
3.2 Das eigengenutzte Familienheim ist innerhalb von fünf
Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages bezugsfertig zu errichten und vom
Antragsteller und den zu berücksichtigenden Kindern zu beziehen.
3.3 Das eigengenutzte Familienheim
muss vom Antragsteller ab Bezugsfertigkeit für einen Zeitraum von zehn Jahren
mit Hauptwohnsitz genutzt werden. Als Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit rechnet
der Tag der Anmeldung bei der Meldebehörde.
3.4 Die Antragsteller dürfen über
kein anderweitiges Wohneigentum verfügen.
4. Höhe des
Zuschusses
Der Zuschuss
beträgt 1.500 € für jedes Kind, das
• am Tag der
Bezugsfertigkeit des Familienheimes das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
und mit Bezugsfertigkeit zusammen mit dem Antragsteller in das Familienheim einzieht,
oder
• innerhalb
von fünf Jahren nach dem Grundstückskauf geboren wird und in das Familienheim
einzieht.
Insgesamt darf die Kinderzulage einen Betrag von 6.000 € nicht
überschreiten.
Bei fünf oder mehr Kindern ist
bezüglich des Zuschusses jeweils ein Einzelfallbeschluss des
Markt-gemeinderates herbeizuführen.
5. Verfahren
Der Antrag auf die Gewährung des Zuschusses kann bis zu einem
halben Jahr nach dem Einzug gestellt werden.
Die Gemeinde prüft, ob zum Zeitpunkt der Antragstellung die
Fördervoraussetzungen (mit Ausnahme Ziffer 3.2) gegeben und ob ausreichend
Mittel vorhanden sind.
Die Förderung, für die innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb des
Baugrundstückes aber nach Einzug des Antragstellers geborenen Kinder wird von
der Gemeinde nach gesonderter Antragstellung des Käufers ausbezahlt. Die
Antragstellung für „nachgeborene Kinder“ muss spätestens sechs Monate nach der
Geburt des Kindes erfolgen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum des Kindes.
Der Zuschuss kann für jedes Kind nur
einmal in Anspruch genommen werden.
6. Rückforderung der Zuwendung
Der Markt
Rimpar ist berechtigt, die Bewilligung zu widerrufen, wenn der Zuschussnehmer
innerhalb des 10-Jahres-Zeitraumes
a) gegen die
Richtlinien dieses Programms bzw. gegen Auflagen verstößt,
b) das
geförderte Objekt verkauft,
c) das
geförderte Objekt nicht mehr mit Hauptwohnsitz bewohnt,
d) den
Zuschuss für den vorgesehenen Zweck nicht oder nicht in voller Höhe verwendet
hat,
Der Widerruf kann rückwirkend zum
Zeitpunkt des Eintritts des Widerrufsgrundes erfolgen. Mit dem Widerruf wird
der Zuschuss mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig und ist ab dem
Zeitpunkt des Eintritts des Widerrufsgrundes zu verzinsen. Der Zinssatz beträgt
6 v.H. p.a. richtet sich nach § 238 Abgabenordnung (AO) in der jeweils
geltenden Fassung analog.
7. Vorzeitige Ablösung
Der Zuschussnehmer kann den Baukostenzuschuss nach vorheriger
schriftlicher Ankündigung beim Markt Rimpar jederzeit zurückzahlen.
Die Bindungen nach diesen Richtlinien erlöschen mit dem Tag der
Rückzahlung.
Wird das geförderte Objekt aus einem Grund wieder verkauft, den
der Zuschussnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Verlust des Arbeitsplatzes
usw.), kann die Rückzahlung nach Nr. 6 entsprechend dem Zeitraum, in dem der Zuschussnehmer
und seine Familie in dem geförderten Objekt gewohnt haben, gemindert werden.
Die Entscheidung über eine Minderung trifft der Markt Rimpar auf Antrag des
Zuschussnehmers.
8.
Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten ab dem
01.11.2013 in Kraft.
Ratsmitglied
Bieber sieht in den beiden Baugebieten gravierende Unterschiede. So z. B.
diente die Familienförderung im Baugebiet „Winkelgasse“ in Gramschatz auch den
Erhalt und Bestand des örtlichen Kindergartens. Eine Förderung würde auch
weitere Begehrlichkeiten wecken bei denen, die früher gebaut haben und nichts
von der Gemeinde bekommen haben. Auch legte der Bund und der Freistaat Bayern
in letzter Zeit neue zusätzliche familienfreundliche Programme auf wie z. B.
das Baukindergeld. Hier zahlt alleine der Bund für 1 Kind über die gesamte
Laufzeit 12.000 € und der Freistaat Bayern noch einmal 3.000 €. Weiter hat das
Gremium erst in der letzten Sitzung eine Nachtragshaushaltssatzung beschlossen,
der eine Haushaltssperre vorausging. Er macht deutlich, dass er nicht
grundsätzlich dagegen ist, da seine Fraktion in Sachen Familienförderung top
aufgestellt ist, es sollten jedoch andere Kriterien festgelegt werden.
Der
Vorsitzende verweist darauf, dass alle Bauplätze in Gramschatz für 130,00 €/m2
verkauft wurden und die jetzigen
Bauplätze im Baugebiet Sonnenweg-Lohenweinberg bei mindestens 300,00 €/m2 lägen.
Allein die Erschließung beträgt 110,00 €/m2. Die Gemeinde möchte in
die Zukunft investieren, nämlich in die Kinder unserer Gemeinde.
Ratsmitglied
Pototzky erklärt, dass das Ganze für die einzelne Familie beim Bau eines
Einfamilienhauses mit Grundstück nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“ sei und
schlägt vor, die errechneten ca. 75.000,00 € an die Familien in anderer Form zu
verteilen, nämlich indem man die Kindergartengebühren senkt. So würden allen
Familien mit Kindern, die bisher keine Förderung erhalten haben, geholfen
werden.
Der
Vorsitzende entgegnet, dass die bayerische Staatsregierung bereits jetzt das
letzte Kindergartenjahr mit derzeit 100,00 €/Monat fördert und für die Zukunft
eine Gebührenfreiheit geplant ist. Wenn die Gemeinde mit der Gießkanne die
Familien fördert, entlasten wir nicht die Familien, die jetzt durch den Erwerb
eines Eigenheimes extrem belastet sind. Eine einkommensbezogene Förderung der
Familien ist verwaltungstechnisch nicht machbar, da die Kommunen nicht die
Einkommen ihrer Bürger prüfen. Dies ist ausschließlich dem Landratsamt und
anderen Stellen vorbehalten, die Transferleistungen gewähren.
Ratsmitglied
Wetzel stellt die Frage, was die Gemeinde denn mit den unbebauten einzelnen
Grundstücken macht, die nicht in das Baugebiet fallen, wenn diese bebaut
werden. „Bekommen diese Familien dann keine Förderung?“ Er kann sich grundsätzlich
eine Förderung der Familien zum Bau von eigengenutzten Familienheimen
vorstellen, möchte aber nicht bei jedem Hausbau neu diskutieren und möchte,
Gerechtigkeit bei der Förderung. Zu den Kindergartengebühren verweist er auf
die Tatsache, dass bereits 30 % der Kindergartengebührenzahler vom Landratsamt als
Sozialhilfeträger unterstützt werden, so dass die sozial schwachen Familien
bereits heute Gebührenfreiheit in den Kindertageseinrichtungen genießen.
Ratsmitglied
Meißner denkt bereits an das nächste Baugebiet „Bickelsgraben“ in Maidbronn und
schlägt eine generelle Förderung für Familien vor, die in Rimpar bauen, um
nicht nach jedem ausgewiesenen Baugebiet eine Satzung bzw. Richtlinie zu
erlassen.
Ratsmitglied
Schmid schlägt vor, die Richtlinien für das Baugebiet „Winkelgasse“ als Muster
zu nehmen. Durch die 5-Jahres-Frist sind Spekulationen ausgeschlossen, so dass
die Förderung spätestens nach 5 ½ Jahren endet. Die Gemeinde hat mit dem
Baugebiet Sonnenweg-Lohenweinberg teure Grundstücke in einer Premiumlage
geschaffen und diese sollen auch entsprechend bezahlt werden. Das geplante
Baugebiet „Bickelsgraben“ soll dagegen auch soziale Gesichtspunkte enthalten.
Er verweist weiter auf die Homepage von Veitshöchheim, die ebenfalls eine
Satzung getrennt nach Baugebieten zur Förderung von Familien veröffentlicht
haben.
1.
Bürgermeister Losert schlägt nach eingehender Diskussion vor, eine Richtlinie
auf der Grundlage der Satzung vom Baugebiet „Winkelgasse“ zu erstellen.
Beschluss:
Die
Veraltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Richtlinien des Marktes Rimpar über die
Gewährung von Zuschüssen an junge Familien zum Bau von eigengenutzten
Familienheimen im Baugebiet „Winkelgasse“ (Ortsteil Gramschatz) eine Vorlage
für das Baugebiet Sonnenweg-Lohenweinberg zu erstellen.