Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

1. Bürgermeister Losert führt aus, dass der Verwaltung ein Antrag vorläge, wonach auf Grundlage der folgenden Richtlinien eine gemeindliche Familienförderung analog der für das Baugebiet „Winkelgasse“ in Gramschatz beantragt wird. Im Übrigen hatte die Verwaltung schon vor Eingang dieses Schreibens die gleichen Überlegungen und möchte heute eine Grundsatzentscheidung, ob bis zur einer der nächsten Sitzungen auch für das Baugebiet Sonnenweg-Lohenweinberg eine entsprechende Richtlinie auszuarbeiten ist.

 

Richtlinien des Marktes Rimpar über die Gewährung von Zuschüssen an junge Familien zum Bau von eigengenutzten Familienheimen im Baugebiet „Winkelgasse“ (Ortsteil Gramschatz)

 

1. Gegenstand der Förderung

Der Markt Rimpar fördert den Bau eigengenutzter Familienheime von Familien oder Alleinerziehenden mit Kindern mit einem Zuschuss.


Dies gilt nur auf einem von der Gemeinde erworbenen Grundstück. Die gemeindlichen Zuschüsse sind keine öffentlichen Mittel im Sinne von § 6 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG). Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

 

2. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Ehepaare, Paare eingetragener Lebenspartnerschaften und Paare, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben sowie Alleinerziehende.


Die Antragsteller müssen, sofern sie nicht deutsche Staatsangehörige sind, eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis der Bundesrepublik Deutschland besitzen.

 

3. Fördervoraussetzungen

3.1 Das zu fördernde Objekt muss innerhalb des Baugebiets „Winkelgasse“ in Gramschatz  liegen.

 

3.2 Das eigengenutzte Familienheim ist innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages bezugsfertig zu errichten und vom Antragsteller und den zu berücksichtigenden Kindern zu beziehen.

 

3.3 Das eigengenutzte Familienheim muss vom Antragsteller ab Bezugsfertigkeit für einen Zeitraum von zehn Jahren mit Hauptwohnsitz genutzt werden. Als Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit rechnet der Tag der Anmeldung bei der Meldebehörde.

 

3.4 Die Antragsteller dürfen über kein anderweitiges Wohneigentum verfügen.

 

4. Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss beträgt 1.500 € für jedes Kind, das

• am Tag der Bezugsfertigkeit des Familienheimes das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und mit Bezugsfertigkeit zusammen mit dem Antragsteller in das Familienheim einzieht, oder

• innerhalb von fünf Jahren nach dem Grundstückskauf geboren wird und in das Familienheim einzieht.

Insgesamt darf die Kinderzulage einen Betrag von 6.000 € nicht überschreiten.

Bei fünf oder mehr Kindern ist bezüglich des Zuschusses jeweils ein Einzelfallbeschluss des Markt-gemeinderates herbeizuführen.

 

5. Verfahren

Der Antrag auf die Gewährung des Zuschusses kann bis zu einem halben Jahr nach dem Einzug gestellt werden.


Die Gemeinde prüft, ob zum Zeitpunkt der Antragstellung die Fördervoraussetzungen (mit Ausnahme Ziffer 3.2) gegeben
und ob ausreichend Mittel vorhanden sind.


Die Förderung, für die innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb des Baugrundstückes aber nach Einzug des Antragstellers geborenen Kinder wird von der Gemeinde nach gesonderter Antragstellung des Käufers ausbezahlt. Die Antragstellung für „nachgeborene Kinder“ muss spätestens sechs Monate nach der Geburt des Kindes erfolgen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum des Kindes.

Der Zuschuss kann für jedes Kind nur einmal in Anspruch genommen werden.

 

6. Rückforderung der Zuwendung

Der Markt Rimpar ist berechtigt, die Bewilligung zu widerrufen, wenn der Zuschussnehmer innerhalb des 10-Jahres-Zeitraumes

a) gegen die Richtlinien dieses Programms bzw. gegen Auflagen verstößt,

b) das geförderte Objekt verkauft,

c) das geförderte Objekt nicht mehr mit Hauptwohnsitz bewohnt,

d) den Zuschuss für den vorgesehenen Zweck nicht oder nicht in voller Höhe verwendet hat,

Der Widerruf kann rückwirkend zum Zeitpunkt des Eintritts des Widerrufsgrundes erfolgen. Mit dem Widerruf wird der Zuschuss mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig und ist ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Widerrufsgrundes zu verzinsen. Der Zinssatz beträgt 6 v.H. p.a. richtet sich nach § 238 Abgabenordnung (AO) in der jeweils geltenden Fassung analog.

 

7. Vorzeitige Ablösung

Der Zuschussnehmer kann den Baukostenzuschuss nach vorheriger schriftlicher Ankündigung beim Markt Rimpar jederzeit zurückzahlen.

Die Bindungen nach diesen Richtlinien erlöschen mit dem Tag der Rückzahlung.

 

Wird das geförderte Objekt aus einem Grund wieder verkauft, den der Zuschussnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Verlust des Arbeitsplatzes usw.), kann die Rückzahlung nach Nr. 6 entsprechend dem Zeitraum, in dem der Zuschussnehmer und seine Familie in dem geförderten Objekt gewohnt haben, gemindert werden. Die Entscheidung über eine Minderung trifft der Markt Rimpar auf Antrag des Zuschussnehmers.

 

8. Inkrafttreten

 

Diese Richtlinien treten ab dem 01.11.2013 in Kraft.

 

 

Ratsmitglied Bieber sieht in den beiden Baugebieten gravierende Unterschiede. So z. B. diente die Familienförderung im Baugebiet „Winkelgasse“ in Gramschatz auch den Erhalt und Bestand des örtlichen Kindergartens. Eine Förderung würde auch weitere Begehrlichkeiten wecken bei denen, die früher gebaut haben und nichts von der Gemeinde bekommen haben. Auch legte der Bund und der Freistaat Bayern in letzter Zeit neue zusätzliche familienfreundliche Programme auf wie z. B. das Baukindergeld. Hier zahlt alleine der Bund für 1 Kind über die gesamte Laufzeit 12.000 € und der Freistaat Bayern noch einmal 3.000 €. Weiter hat das Gremium erst in der letzten Sitzung eine Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, der eine Haushaltssperre vorausging. Er macht deutlich, dass er nicht grundsätzlich dagegen ist, da seine Fraktion in Sachen Familienförderung top aufgestellt ist, es sollten jedoch andere Kriterien festgelegt werden.

 

Der Vorsitzende verweist darauf, dass alle Bauplätze in Gramschatz für 130,00 €/m2  verkauft wurden und die jetzigen Bauplätze im Baugebiet Sonnenweg-Lohenweinberg bei mindestens 300,00 €/m2 lägen. Allein die Erschließung beträgt 110,00 €/m2. Die Gemeinde möchte in die Zukunft investieren, nämlich in die Kinder unserer Gemeinde.

 

Ratsmitglied Pototzky erklärt, dass das Ganze für die einzelne Familie beim Bau eines Einfamilienhauses mit Grundstück nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“ sei und schlägt vor, die errechneten ca. 75.000,00 € an die Familien in anderer Form zu verteilen, nämlich indem man die Kindergartengebühren senkt. So würden allen Familien mit Kindern, die bisher keine Förderung erhalten haben, geholfen werden.

 

Der Vorsitzende entgegnet, dass die bayerische Staatsregierung bereits jetzt das letzte Kindergartenjahr mit derzeit 100,00 €/Monat fördert und für die Zukunft eine Gebührenfreiheit geplant ist. Wenn die Gemeinde mit der Gießkanne die Familien fördert, entlasten wir nicht die Familien, die jetzt durch den Erwerb eines Eigenheimes extrem belastet sind. Eine einkommensbezogene Förderung der Familien ist verwaltungstechnisch nicht machbar, da die Kommunen nicht die Einkommen ihrer Bürger prüfen. Dies ist ausschließlich dem Landratsamt und anderen Stellen vorbehalten, die Transferleistungen gewähren.

 

Ratsmitglied Wetzel stellt die Frage, was die Gemeinde denn mit den unbebauten einzelnen Grundstücken macht, die nicht in das Baugebiet fallen, wenn diese bebaut werden. „Bekommen diese Familien dann keine Förderung?“ Er kann sich grundsätzlich eine Förderung der Familien zum Bau von eigengenutzten Familienheimen vorstellen, möchte aber nicht bei jedem Hausbau neu diskutieren und möchte, Gerechtigkeit bei der Förderung. Zu den Kindergartengebühren verweist er auf die Tatsache, dass bereits 30 % der Kindergartengebührenzahler vom Landratsamt als Sozialhilfeträger unterstützt werden, so dass die sozial schwachen Familien bereits heute Gebührenfreiheit in den Kindertageseinrichtungen genießen.

 

Ratsmitglied Meißner denkt bereits an das nächste Baugebiet „Bickelsgraben“ in Maidbronn und schlägt eine generelle Förderung für Familien vor, die in Rimpar bauen, um nicht nach jedem ausgewiesenen Baugebiet eine Satzung bzw. Richtlinie zu erlassen.

 

Ratsmitglied Schmid schlägt vor, die Richtlinien für das Baugebiet „Winkelgasse“ als Muster zu nehmen. Durch die 5-Jahres-Frist sind Spekulationen ausgeschlossen, so dass die Förderung spätestens nach 5 ½ Jahren endet. Die Gemeinde hat mit dem Baugebiet Sonnenweg-Lohenweinberg teure Grundstücke in einer Premiumlage geschaffen und diese sollen auch entsprechend bezahlt werden. Das geplante Baugebiet „Bickelsgraben“ soll dagegen auch soziale Gesichtspunkte enthalten. Er verweist weiter auf die Homepage von Veitshöchheim, die ebenfalls eine Satzung getrennt nach Baugebieten zur Förderung von Familien veröffentlicht haben.

 

1. Bürgermeister Losert schlägt nach eingehender Diskussion vor, eine Richtlinie auf der Grundlage der Satzung vom Baugebiet „Winkelgasse“ zu erstellen.


Beschluss:

Die Veraltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Richtlinien des Marktes Rimpar über die Gewährung von Zuschüssen an junge Familien zum Bau von eigengenutzten Familienheimen im Baugebiet „Winkelgasse“ (Ortsteil Gramschatz) eine Vorlage für das Baugebiet Sonnenweg-Lohenweinberg zu erstellen.