Beschluss:
Nach Abwägung der eingegangenen Bedenken
und Einwände beschließt der Marktgemeinderat die 6. Änderung des
Bebauungsplanes Ortsranderweiterung Maidbronn gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung.
Der Satzungsbeschluss zur 6. Änderung
des Bebauungsplanes Ortsranderweiterung Maidbronn wird am 19.12.2018 ortsüblich
bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt die 6. Änderung des
Bebauungsplanes Ortsranderweiterung Maidbronn am 19.12.2018 in Kraft.