Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Den Ratsmitgliedern liegt ein Aktenvermerk der Verwaltung vor, der aufgrund des Antrages der SPD-Fraktion auf Auswertung der Seniorenratswahl 2017 folgendes beinhaltet:

 

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.10.2017 wurde unter Tagesordnungspunkt 3 im Zuge der Änderung der Wahlordnung u.a. beschlossen, die Anhebung der Wahlberechtigung auf das 60. Lebensjahr zunächst zurückzustellen und das Wählerinteresse und die Erfahrungen bzw. eine entsprechende Auswertung des Wählerverhaltens bei der Seniorenratswahl im Dezember 2017 abzuwarten.

 

Die SPD-Fraktion hat nun beantragt, diese Auswertung in der nächsten Ratssitzung vorzulegen.

 

Eine entsprechende Auswertung ist leider allerdings nicht mehr möglich, da die Verwaltung aus Platzgründen in der betreffenden Bodenkammer – die Freigabe zur Entsorgung der Wahlunterlagen gegeben und dabei völlig übersehen hat, dass sich in den Wahlunterlagen auch das Wählerverzeichnis befindet, das zur Anfertigung der entsprechenden Auswertung benötigt wird. Die Verwaltung bedauert dies sehr, denn andere Möglichkeiten zur Ermittlung des Wählerverhaltens bestehen nicht oder erst wieder bei der nächsten Wahl 2020.

 

Um dennoch wenigstens ansatzweise eine Entscheidungshilfe liefern zu können, hat sich die Verwaltung bezüglich des Wahlalters bei etlichen bayerischen Gemeinden (inkl. Landkreis Würzburg) erkundigt, die ebenfalls einen Senioren(bei-)rat haben und in der Landes-Seniorenvertretung Bayern (LSBV) mit Sitz in München zusammengeschlossen sind.

 

In der Mehrzahl werden die kommunalen Seniorenvertretungen (Seniorenbeiräte oder Seniorenräte) nicht direkt von der Bürgerschaft gewählt, sondern vielmehr nach Aufruf von den örtlichen Vereinen, Verbänden, Kirchen, Senioreneinrichtungen u.ä. vorgeschlagen und sodann von den jeweiligen Gemeinderäten aus dem Kreis der Vorgeschlagenen bestellt oder berufen.

 

Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

 

  1. Angefragte Gemeinden:                                                                             69
  2. Davon wird Seniorenrat direkt von der Bürgerschaft gewählt:                        15
  3. a) Davon aktives Wahlrecht 60 Jahre (u.a. Rottendorf):                         9

            b) Davon aktives Wahlrecht 59 Jahre:                                                       1

            c) Davon aktives Wahlrecht 50 Jahre

             (Bad Kissingen, Langenzenn, Ammerndorf):                                          3

            d) Davon aktives Wahlrecht alle Bürger/-innen:                                                  2

            (Gemünden und Selb)

 

Das aktive Wahlrecht ist in keinem Fall auf 55 Jahre festgesetzt.

 

Nahezu alle Gemeinden, die das aktive Wahlrecht auf das 60. Lebensjahr festgesetzt haben, sind der Auffassung, dass sich dies in der Praxis bewährt habe und auch den demografischen und soziologischen Entwicklungen vor Ort am ehesten Rechnung trägt.

Dies sieht auch die LSVB so: Die Festsetzung des aktiven Wahlrechts auf 60 Jahre wird als vernünftig und lebensnah bezeichnet und deshalb von dort auch empfohlen.

 

Für Ratsmitglied Schmid ist die Wahl gelaufen, die Unterlagen sind vernichtet und das Ergebnis der Umfrage ist eindeutig. Er plädiert dafür, das Wahlalter auf 60 Jahre anzuheben, sofern der Seniorenrat keine Einwände hat. Von Seniorenrat Kempf wird Zustimmung signalisiert.


Beschluss:

 

Bis zur nächsten Seniorenratswahl wird eine Änderung der Wahlordnung vorbereitet, wonach wahlberechtigt alle Bürgerinnen und Bürger sind, die am Wahltag des Wahljahres das 60. Lebensjahr vollendet haben und am Wahltag ihren Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben.