Den
Ratsmitgliedern liegt ein Aktenvermerk der Verwaltung vor, der aufgrund des
Antrages der SPD-Fraktion auf Auswertung der Seniorenratswahl 2017 folgendes
beinhaltet:
In
der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.10.2017 wurde unter
Tagesordnungspunkt 3 im Zuge der Änderung der Wahlordnung u.a. beschlossen, die
Anhebung der Wahlberechtigung auf das 60. Lebensjahr zunächst zurückzustellen
und das Wählerinteresse und die Erfahrungen bzw. eine entsprechende Auswertung
des Wählerverhaltens bei der Seniorenratswahl im Dezember 2017 abzuwarten.
Die
SPD-Fraktion hat nun beantragt, diese Auswertung in der nächsten Ratssitzung
vorzulegen.
Eine
entsprechende Auswertung ist leider allerdings nicht mehr möglich, da die
Verwaltung aus Platzgründen in der betreffenden Bodenkammer – die Freigabe zur
Entsorgung der Wahlunterlagen gegeben und dabei völlig übersehen hat, dass sich
in den Wahlunterlagen auch das Wählerverzeichnis befindet, das zur Anfertigung
der entsprechenden Auswertung benötigt wird. Die Verwaltung bedauert dies sehr,
denn andere Möglichkeiten zur Ermittlung des Wählerverhaltens bestehen nicht
oder erst wieder bei der nächsten Wahl 2020.
Um
dennoch wenigstens ansatzweise eine Entscheidungshilfe liefern zu können, hat
sich die Verwaltung bezüglich des Wahlalters bei etlichen bayerischen Gemeinden
(inkl. Landkreis Würzburg) erkundigt, die ebenfalls einen Senioren(bei-)rat
haben und in der Landes-Seniorenvertretung Bayern (LSBV) mit Sitz in München
zusammengeschlossen sind.
In
der Mehrzahl werden die kommunalen Seniorenvertretungen (Seniorenbeiräte oder
Seniorenräte) nicht direkt von der Bürgerschaft gewählt, sondern vielmehr nach
Aufruf von den örtlichen Vereinen, Verbänden, Kirchen, Senioreneinrichtungen
u.ä. vorgeschlagen und sodann von den jeweiligen Gemeinderäten aus dem Kreis
der Vorgeschlagenen bestellt oder berufen.
Das
Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
- Angefragte Gemeinden: 69
- Davon wird Seniorenrat direkt von der
Bürgerschaft gewählt: 15
- a) Davon aktives Wahlrecht 60 Jahre (u.a. Rottendorf): 9
b) Davon aktives Wahlrecht 59 Jahre: 1
c) Davon aktives Wahlrecht 50 Jahre
(Bad Kissingen, Langenzenn, Ammerndorf): 3
d) Davon aktives Wahlrecht alle Bürger/-innen: 2
(Gemünden und Selb)
Das
aktive Wahlrecht ist in keinem Fall auf 55 Jahre festgesetzt.
Nahezu
alle Gemeinden, die das aktive Wahlrecht auf das 60. Lebensjahr festgesetzt
haben, sind der Auffassung, dass sich dies in der Praxis bewährt habe und auch
den demografischen und soziologischen Entwicklungen vor Ort am ehesten Rechnung
trägt.
Dies
sieht auch die LSVB so: Die Festsetzung des aktiven Wahlrechts auf 60 Jahre
wird als vernünftig und lebensnah bezeichnet und deshalb von dort auch
empfohlen.
Für
Ratsmitglied Schmid ist die Wahl gelaufen, die Unterlagen sind vernichtet und
das Ergebnis der Umfrage ist eindeutig. Er plädiert dafür, das Wahlalter auf 60
Jahre anzuheben, sofern der Seniorenrat keine Einwände hat. Von Seniorenrat
Kempf wird Zustimmung signalisiert.
Beschluss:
Bis
zur nächsten Seniorenratswahl wird eine Änderung der Wahlordnung vorbereitet,
wonach wahlberechtigt alle Bürgerinnen und Bürger sind, die am Wahltag des
Wahljahres das 60. Lebensjahr vollendet haben und am Wahltag ihren
Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben.