Herr Bürgermeister Losert dankt Frau Raunecker und Herrn König für die zahlreichen Informationen und das bereitgestellte ausführliche Handout.

Herr König erwähnt noch den Vorfall mit dem Eichenprozessionsspinner im Waldkindergarten. Die hier geschlüpften Raupen waren 5 – 6 mm groß. Daher konnte nicht mit Sicherheit bestimmt werden, ob hier tatsächlich ein Befall des Eichenprozessionsspinners vorliegt, da sich erst nach der dritten Verpuppung die allergieauslösenden Härchen entwickeln. Nur durch einen in der Nähe festgestellten Falter wurde dies vermutet. Vorsorglich wurde das Nest entfernt. Hier ist kein Grund zu übertriebener Sorge.Frau Raunecker ergänzt, dass die Entfernung höchst kritisch ist. Insektizide wirken nicht mehr. Ein Abflammen ist nicht mehr erlaubt, da die Härchen dadurch verteilt werden. Unternehmer würden die Nester mit Staubsaugern absaugen. Sie fragt, ob jemand ein solcher Unternehmer bekannt sei? Herr Schömig antwortet, dass Herr Markus Sinn evtl. mit einem solchen Staubsauger ausgerüstet ist. Seines Wissens habe er so etwas bereits durchgeführt. Aber um genaueres zu erfahren, sollte telefonisch nachgefragt werden.

Weiterhin spricht Frau Raunecker die Rußrindenkrankheit an. Sie möchte hier allerdings keine Panikmache. Bei Verdacht solle im AELF angerufen werden. Zum Thema Schwammspinner führt sie aus, dass jetzt ein neues Mittel verwendet wird. Im Landkreis Würzburg sind Flächen bei Rottendorf, Aub und Zeubelried befallen. Hier werden die Wälder gesperrt und das Gift per Hubschrauber ausgebracht.

Herr Schömig teilt mit, dass das Thema Wölfe auch im Landkreis Würzburg aktuell ist. Allerdings habe er das Gefühl, dass die Wolfsmeldestelle alle Vorfälle unter den Teppich kehrt. Hier ist eine Information an Alle wichtig, speziell im Hinblick auf den Waldkindergarten. Herr Schäfer erklärt, dass nur Foto´s  oder DNA-Analysen als Nachweis anerkannt werden, da hier meistens Verwechslungen vorlägen. Herr Schmid spricht die generelle Information der Bevölkerung an. Herr Schäfer ergänzt, dass der Wolf die gleichen Probleme wie die Wildsau oder der Bieber mit sich bringen wird.

Herr Schömig fragt bez. der Anleinpflicht von Hunden nach. Die Verordnung soll im Internet veröffentlicht werden, speziell auch ein Plan wo angeleint werden muss. (Anmerkung: Eine Veröffentlichung ist bereits erfolgt: rimpar.de-Rathaus & Gemeinderat-Bürgerservice online-Ortsrecht-Verordnungen-Hundeverordnung). Er wurde gerufen, da in Rimpar zwei Rehe in die Umzäunung einer Hühnervolliere gesprungen sind. Herr Stark bemerkt, dass auch er beobachte, dass generell ab dem Ortsrand die Hunde abgeleint werden.

Herr Schömig dankt abschließend noch für die Einladung der Jägerschaft.