Mit
Schreiben vom 29.10.2018 teilt die Abteilung Straßenbau des Staatlichen
Bauamtes Würzburg mit, dass grundsätzlich keine Einwände bestehen, wenn
Maßnahmen zur Abwendung des Straßenlärms durch den Bauwerber selbst mit
geeigneten Lärmschutzmaßnahmen auf seine Kosten getroffen werden.
Beschluss:
Der Bebauungsplan ist bereits in Kraft,
es sind keine Änderungen hinsichtlich des Lärmschutzes vorgesehen.
Vom Marktgemeinderat wurde der Hinweis
zur Kenntnis genommen.