Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Mit Schreiben vom 05.11.2018 weist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege auf die Meldepflicht gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG hin.


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und beschließt, dass ein entsprechender Hinweis in die Satzung aufgenommen wird.