Das
Amt für Ländliche Entwicklung teilt mit Schreiben vom 05.11.2018 mit, dass
keine Einwände geltend gemacht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die
Anordnung einer Flurbereinigung zur Umsetzung des Neubaus der Südumfahrung
Rimpar ansteht. Die derzeitigen Planungen sehen eventuell eine Beanspruchung
von Teilen des Grundstückes Flur-Nr. 442 der Gemarkung Maidbronn vor
(Nachbargrundstück der Baugebietserweiterung). Deshalb ist die Grenze zwischen
den Flur-Nr. 441 und 442 unbedingt einzuhalten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nahm dies zur
Kenntnis. Eine Grenzverlegung ist nicht vorgesehen. Im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes liegt nur die Flur-Nr. 441.