Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Das Amt für Ländliche Entwicklung teilt mit Schreiben vom 05.11.2018 mit, dass keine Einwände geltend gemacht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anordnung einer Flurbereinigung zur Umsetzung des Neubaus der Südumfahrung Rimpar ansteht. Die derzeitigen Planungen sehen eventuell eine Beanspruchung von Teilen des Grundstückes Flur-Nr. 442 der Gemarkung Maidbronn vor (Nachbargrundstück der Baugebietserweiterung). Deshalb ist die Grenze zwischen den Flur-Nr. 441 und 442 unbedingt einzuhalten.


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nahm dies zur Kenntnis. Eine Grenzverlegung ist nicht vorgesehen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt nur die Flur-Nr. 441.