Mit
Schreiben vom 15.11.2018 teilt das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg mit, dass
Metalldächer grundsätzlich zu vermeiden oder beschichtet zu verwenden sind. Der
Regenabfluss von unbeschichteten Metalleindeckungen (Kupfer, Blei, Zink), der
einer Niederschlagswasserbehandlungsanlage zugeführt wird, ist aus
wasserwirtschaftlicher Sicht bis maximal 50 m² tolerierbar.
Hinweise:
Es
ist kein Trinkwasserschutzgebiet betroffen. Der Anschluss an das Ortsnetz ist
mit dem Wasserversorger abzustimmen. Schmutzwasseranschluss ist mit dem
Betreiber abzustimmen und sicherzustellen, dass das weiterführende Kanalnetz
entsprechend leistungsfähig ist. Die im Bebauungsplan empfohlenen Einrichtungen
zur Niederschlagswasserrückhaltung (Gründächer, Zisternen) sind aus wasserwirtschaftlicher
Sicht zu begrüßen. Bei geplanter Versickerung des Niederschlagswassers ist zu
prüfen, ob die Anforderungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung und
der technischen Regel zum schadlosen Einleiten von gesammeltem
Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) erfüllt werden.
Verdachtsflächen von Altlasten im Plangebiet sind nicht bekannt. Auf Nr.
4.1.1.4 BayBodSchVwV wird verwiesen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschloss die
Aufnahme des Ausschlusses von Metalldächern in die Satzung aufzunehmen.
Metalldächer sollen nur beschichtet zulässig sein.
Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen und an den Erschließungsplaner weitergegeben.