Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Mit Schreiben vom 15.11.2018 teilt das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg mit, dass Metalldächer grundsätzlich zu vermeiden oder beschichtet zu verwenden sind. Der Regenabfluss von unbeschichteten Metalleindeckungen (Kupfer, Blei, Zink), der einer Niederschlagswasserbehandlungsanlage zugeführt wird, ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht bis maximal 50 m² tolerierbar.

 

Hinweise:

Es ist kein Trinkwasserschutzgebiet betroffen. Der Anschluss an das Ortsnetz ist mit dem Wasserversorger abzustimmen. Schmutzwasseranschluss ist mit dem Betreiber abzustimmen und sicherzustellen, dass das weiterführende Kanalnetz entsprechend leistungsfähig ist. Die im Bebauungsplan empfohlenen Einrichtungen zur Niederschlagswasserrückhaltung (Gründächer, Zisternen) sind aus wasserwirtschaftlicher Sicht zu begrüßen. Bei geplanter Versickerung des Niederschlagswassers ist zu prüfen, ob die Anforderungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung und der technischen Regel zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) erfüllt werden. Verdachtsflächen von Altlasten im Plangebiet sind nicht bekannt. Auf Nr. 4.1.1.4 BayBodSchVwV wird verwiesen.


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschloss die Aufnahme des Ausschlusses von Metalldächern in die Satzung aufzunehmen. Metalldächer sollen nur beschichtet zulässig sein.

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an den Erschließungsplaner weitergegeben.