Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Das Landratsamt Würzburg gibt mit Schreiben vom 14.11.2018 folgende Stellungnahme ab:

 

Die Erwähnung des § 13 BauGB in der Begründung steht im Widerspruch zum gewählten Verfahren nach § 13 b BauGB.

 

Wasserrecht/Bodenschutz:

Keine Einwände, kein Eintrag im Altlastenkataster

 

Immissionsschutz:

Das Planfeststellungsverfahren der südlich liegenden Umgehungsstraße ist noch nicht eröffnet. Zum bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb im Südosten des Baugebietes wurden die Baugrenzen nicht näher an das Hofanwesen herangerückt. Die beiden neuen Baugrundstücke rücken nicht wesentlich näher an das westlich gelegene Gewerbegebiet Scheuerberg heran als die bestehende Wohnbebauung. Ein angedachtes Gewerbegebiet im Bereich der südlichen Umgehungsstraße ist nicht mehr vorgesehen. Aus allen genannten Punkten ergeben sich keine grundsätzlichen Immissionskonflikte.

 

Naturschutz:

Nach § 13 b BauGB, der zur Anwendung kommt, ist keine weitergehende Bearbeitung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung erforderlich. Eine Überarbeitung der Begründung wird angeraten. Die Vermeidungsmaßnahmen des Artenschutzes sind in vollständigem Wortlaut in die Satzung aufzunehmen.

 

Denkmalschutz:

Keine Einwände. Ein Hinweis auf Art. 8 BayDSchG sollte aufgenommen werden.

 

Gesundheitsamt:

Belange des Gesundheitsschutzes sind nicht beeinträchtigt.


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat fasst im Rahmen der Abwägung folgenden Beschluss:

 

Redaktionelle Änderung in der Begründung bezüglich des Verfahrens § 13 b BauGB ist durchzuführen. Von einer Umweltprüfung (Umweltbericht) kann abgesehen werden. Ausgleichsflächen sind aufgrund des rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht notwendig.

 

Wasserrecht/Bodenschutz:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Immissionsschutz:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Naturschutz:

Redaktionelle Änderungen in der Begründung bezüglich des Verfahrens § 13 b BauGB. Entfall der Ausgleichsflächenermittlung nach dem Leitfaden für naturschutzfachliche Eingriffsregelung. Der vollständige Wortlaut der Vermeidungsmaßnahmen aus der Potenzialanalyse des speziellen Artenschutzes wird in Begründung und Satzung mit aufgenommen.

 

Denkmalschutz:

Der Hinweis auf Art. 8 BayDSchG wird in die Satzung aufgenommen.

 

Gesundheitsamt:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.