Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Winkelgasse“ und entspricht den Festsetzungen. Das Carport mit Abstellkammer soll auf der Grenze mit einer Länge von über 9 m errichtet werden. Die Nachbarunterschrift liegt vor.
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen wurde erteilt.