Der Vorsitzende
erklärt, dass es sich hier um das zugehörige baurechtliche Parallelverfahren
handle.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
stimmt dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger
Einzelhandel Maidbronn (Netto Markt)“ zu und beschließt die öffentliche
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.