Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

1. Bürgermeister Losert erläutert den Sachstand. Demnach habe der VGH erklärt, dass die Sache mit der Bebauungsplanänderung an sich gegenstandslos sei. Das bedeute, dass sich das Normenkontrollverfahren erledigt habe. Man müsse jetzt noch die Zustimmung zur Hauptsacheerledigung erklären. Der Interfraktionelle Ausschuss habe bereits ein entsprechendes Signal gesetzt. Es sei aber wichtig, dass der Gemeinderat das beurteile.

 

Es sollte seitens der Gemeinde, so Ratsmitglied Schneider, aber darauf hingewiesen werden, dass es sich dabei nicht um einen Rückzug des Gemeinderats oder einen Fehler im Bebauungsplan handle.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Einstellung des Klageverfahrens vor dem VGH München (Erledigung der Hauptsache) zu.