1. Bürgermeister Losert
erläutert den Sachstand. Demnach habe der VGH erklärt, dass die Sache mit der
Bebauungsplanänderung an sich gegenstandslos sei. Das bedeute, dass sich das
Normenkontrollverfahren erledigt habe. Man müsse jetzt noch die Zustimmung zur
Hauptsacheerledigung erklären. Der Interfraktionelle Ausschuss habe bereits ein
entsprechendes Signal gesetzt. Es sei aber wichtig, dass der Gemeinderat das
beurteile.
Es sollte seitens der
Gemeinde, so Ratsmitglied Schneider, aber darauf hingewiesen werden, dass es
sich dabei nicht um einen Rückzug des Gemeinderats oder einen Fehler im
Bebauungsplan handle.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
stimmt der Einstellung des Klageverfahrens vor dem VGH München (Erledigung der
Hauptsache) zu.