Sitzung: 31.01.2019 MGR/066/2019
Beschluss: Zurückgestellt
1. Bürgermeister
Losert verweist auf die nach dem Fraktionsgespräch eingefügten Nachbesserungen
in Nr. 3.4 der Richtlinie, und zwar eine soziale Komponente. In Anlehnung an
staatliche Förderungen wurde eine Einkommensgrenze wie beim sog. Baukindergeld
eingefügt. Das sei per Baukindergeld- oder auch Einkommensteuerbescheid relativ
einfach zu kontrollieren.
Ratsmitglied Bieber
stellt fest, dass die Richtlinie erfreulicherweise dem Antrag der Rimparer
Liste-IGU entspreche und mithin zustimmungsfähig sei.
Ratsmitglied Wetzel
äußert zu verschiedenen Punkten der Vorlage Kritik. Nach seiner Auffassung sollten
die Fördervoraussetzungen so klar und einfach wie möglich sein. Punkt 3.5 halte
er für eine Diskriminierung, außerdem sei das in der Praxis nicht feststellbar.
Zudem bestehe ja immer die Möglichkeit, im Wege der Erbfolge Wohneigentum zu
bekommen. Auch ein geschlossener Immoblienfonds oder eine Versicherung könnten
darunterfallen. So wüssten viele gar nicht, dass sie über Wohneigentum
verfügen. Da Ziffer 3.5 mithin weder gerecht noch überprüfbar sei, sollte sie
ersatzlos gestrichen werden.
Weiterhin seien
verschiedene Formulierungen schwer zu verstehen; Ziffer 3.2 spreche von
„bezugsfertig zu errichten nach Abschluss des Kaufvertrages“ – welcher Kaufvertrag
sei gemeint? Wohl der Grundstückskaufvertrag, vgl. Ziffer 4.2.
Und wer sei
förderberechtigt, welche Kinder werden gezählt? Die „Deckelung“ der Kinder auf
6.000 € unter Ziffer 4 sei eine Einschränkung, die man nicht brauche. Das sei
nicht gelungen.
Bezüglich der
Zeitschiene gebe es in der Vorlage verschiedene Fristen: In Ziffer 3.2 („innerhalb
von drei Jahren“ - wahrscheinlich vom Grundstückskauf an gerechnet), in Ziffer
4.2 (innerhalb von drei Jahren bezogen sein), in Ziffer 5.3 („innerhalb von
fünf Jahren“ – bei Nr. 4.2 aber drei Jahre). Hier sollte man noch einmal
drüberschauen, ob man die Fristen verständlicher gestalten könne.
Weiter sei zu
fragen, wie es sich mit Pflege- oder Adoptivkindern verhalte. Diese werden ja
nicht geboren und seien mithin ausgeschlossen. Diese Kinder müssten aber
ebenfalls in die Richtlinie mit aufgenommen werden.
Nicht zu verstehen
sei auch, warum Zuschüsse vorzeitig zurückgezahlt werden können. Das gehe alles
irgendwie an der Realität vorbei. Und wie viele Kinder werden denn während der
Bauphase geboren…
1. Bürgermeister
Losert verweist auf die Vorbesprechung in den Fraktionssitzungen, hier sollte
eigentlich kein gesondertes Referat gehalten werden.
Ratsmitglied Weidner
äußert Bedenken in zwei Richtungen. Einerseits könne man die Richtlinie und das
Verfahren kompliziert gestalten, so dass eine halbe Stelle in der Verwaltung
sich mit den Regularien beschäftigen könne. Und wie erkläre man außerdem
Gramschatzer Bauwerbern, dass man in Rimpar anders verfahre?
Ratsmitglied Schmid
nimmt Bezug auf die Anmerkungen von Ratsmitglied Wetzel. Unter Nr. 3.2 sollte
Grundstückskaufvertrag gesetzt werden. Ziffer 3.5 wäre zu streichen, ebenso
Abs. 3 in Ziffer 4 (Zulage darf 6.000 Euro nicht überschreiten). Ziffer 4 werde
durch Streichung des Absatzes 3 übersichtlicher. Bei Ziffer 3.5 erhöhe sich die
Einkommensgrenze, wenn ein Kind dazukomme, da falle doch keiner heraus. Nach
dem Antrag der IGU sollen die Anzahl der Kinder und die soziale Komponente
berücksichtigt werden. Ziel sei, dass die Grundstücke zügig bebaut werden.
Ratsmitglied Wetzel
hält die Richtlinie umso besser, je einfacher sie sei.
Ratsmitglied Bieber
stimmt der Richtlinie in der vorliegenden Form zu. Der Fehler liege im Strickmuster
des Baukindergeldes; hier dürfe man keine andere Immobilie besitzen, vom
Vermögen stehe da nichts drin. Er finde das besser als gar keine soziale
Komponente.
Ratsmitglied Schneider
bezeichnet es als eine gute Lösung, dass derjenige einen Zuschuss bekomme, der
das Baukindergeld erhalte. Man wolle keine gläsernen Bauwerber. Der Erhalt von
Baukindergeld wäre doch Voraussetzung genug.
1. Bürgermeister
Losert möchte berücksichtigt haben, dass das Baukindergeld befristet sei. Eine
Einkommensgrenze sei sinnvoll und unabhängig von der Gewährung von
Staatsmitteln. Die Familienplanung und die Förderung könnte man auch über einen
längeren Zeitraum strecken, z.B. auf zehn Jahre.
Ratsmitglied Meißner
versteht Punkt 7 nicht – warum sollte ein Zuschussnehmer das Geld zurückzahlen,
es werde ihm doch geschenkt…
Dies beziehe sich,
so 1. Bürgermeister Losert, darauf, wenn er sich nicht an die Richtlinien
halte. Man könne das auch weglassen.
Ratsmitglied Wetzel
schlägt vor, lediglich eine Frist festzusetzen. Der Tag des Bezugs könne durch
die Anmeldung festgestellt werden. Innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren
werden Kinder gefördert, da sei die Familienplanung in der Regel abgeschlossen.
Sehr schwammig sei außerdem die Formulierung „wird das geförderte Objekt
verkauft…“
1. Bürgermeister
Losert möchte das im Einzelfall entschieden haben, da gebe es viele
Möglichkeiten, z.B. eine Trennung oder der Tod des Ehegatten.
Ratsmitglied Wetzel
möchte die Klammern herausnehmen, das seien Eingriffe in die Familienplanung.
Ratsmitglied Meißner
fragt, warum man den Vertrag nicht für alle Baugebiete gelten lasse? Sonst
fange man bei jedem neuen Baugebiet erneut an.
1. Bürgermeister
Losert meint, dass jedes Baugebiet seine Besonderheiten habe; er würde das so
belassen.
Ratsmitglied
Pototzky hält es für extrem schwierig, einen solchen Vertrag in einem großen
Gremium zu erstellen. Die Verwaltung sollte heute mit einer Nachbesserung für
eine der nächsten Sitzungen beauftragt werden. Signal sollte sein, dass eine
Förderung nicht ohne soziale Bedingungen erfolge. Alles Weitere wäre
pragmatisch zu prüfen.
Ratsmitglied Weidner
wiederholt die Anregung von Ratsmitglied Meißner, warum man den Vertrag nicht
über alle Baugebiete erstrecke; darüber sollte man wirklich nachdenken.
1. Bürgermeister
Losert will heute nur über den Lohenweinberg diskutieren. Die Beschlussfassung
werde aber für heute vertagt, die Richtlinie wird nachgebessert und erscheint
erneut auf der Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen.