Beschluss: Zurückgestellt

1. Bürgermeister Losert verweist auf die nach dem Fraktionsgespräch eingefügten Nachbesserungen in Nr. 3.4 der Richtlinie, und zwar eine soziale Komponente. In Anlehnung an staatliche Förderungen wurde eine Einkommensgrenze wie beim sog. Baukindergeld eingefügt. Das sei per Baukindergeld- oder auch Einkommensteuerbescheid relativ einfach zu kontrollieren.

 

Ratsmitglied Bieber stellt fest, dass die Richtlinie erfreulicherweise dem Antrag der Rimparer Liste-IGU entspreche und mithin zustimmungsfähig sei.

 

Ratsmitglied Wetzel äußert zu verschiedenen Punkten der Vorlage Kritik. Nach seiner Auffassung sollten die Fördervoraussetzungen so klar und einfach wie möglich sein. Punkt 3.5 halte er für eine Diskriminierung, außerdem sei das in der Praxis nicht feststellbar. Zudem bestehe ja immer die Möglichkeit, im Wege der Erbfolge Wohneigentum zu bekommen. Auch ein geschlossener Immoblienfonds oder eine Versicherung könnten darunterfallen. So wüssten viele gar nicht, dass sie über Wohneigentum verfügen. Da Ziffer 3.5 mithin weder gerecht noch überprüfbar sei, sollte sie ersatzlos gestrichen werden.

 

Weiterhin seien verschiedene Formulierungen schwer zu verstehen; Ziffer 3.2 spreche von „bezugsfertig zu errichten nach Abschluss des Kaufvertrages“ – welcher Kaufvertrag sei gemeint? Wohl der Grundstückskaufvertrag, vgl. Ziffer 4.2.

 

Und wer sei förderberechtigt, welche Kinder werden gezählt? Die „Deckelung“ der Kinder auf 6.000 € unter Ziffer 4 sei eine Einschränkung, die man nicht brauche. Das sei nicht gelungen.

 

Bezüglich der Zeitschiene gebe es in der Vorlage verschiedene Fristen: In Ziffer 3.2 („innerhalb von drei Jahren“ - wahrscheinlich vom Grundstückskauf an gerechnet), in Ziffer 4.2 (innerhalb von drei Jahren bezogen sein), in Ziffer 5.3 („innerhalb von fünf Jahren“ – bei Nr. 4.2 aber drei Jahre). Hier sollte man noch einmal drüberschauen, ob man die Fristen verständlicher gestalten könne.

 

Weiter sei zu fragen, wie es sich mit Pflege- oder Adoptivkindern verhalte. Diese werden ja nicht geboren und seien mithin ausgeschlossen. Diese Kinder müssten aber ebenfalls in die Richtlinie mit aufgenommen werden.

 

Nicht zu verstehen sei auch, warum Zuschüsse vorzeitig zurückgezahlt werden können. Das gehe alles irgendwie an der Realität vorbei. Und wie viele Kinder werden denn während der Bauphase geboren…

 

1. Bürgermeister Losert verweist auf die Vorbesprechung in den Fraktionssitzungen, hier sollte eigentlich kein gesondertes Referat gehalten werden.

 

Ratsmitglied Weidner äußert Bedenken in zwei Richtungen. Einerseits könne man die Richtlinie und das Verfahren kompliziert gestalten, so dass eine halbe Stelle in der Verwaltung sich mit den Regularien beschäftigen könne. Und wie erkläre man außerdem Gramschatzer Bauwerbern, dass man in Rimpar anders verfahre?

 

Ratsmitglied Schmid nimmt Bezug auf die Anmerkungen von Ratsmitglied Wetzel. Unter Nr. 3.2 sollte Grundstückskaufvertrag gesetzt werden. Ziffer 3.5 wäre zu streichen, ebenso Abs. 3 in Ziffer 4 (Zulage darf 6.000 Euro nicht überschreiten). Ziffer 4 werde durch Streichung des Absatzes 3 übersichtlicher. Bei Ziffer 3.5 erhöhe sich die Einkommensgrenze, wenn ein Kind dazukomme, da falle doch keiner heraus. Nach dem Antrag der IGU sollen die Anzahl der Kinder und die soziale Komponente berücksichtigt werden. Ziel sei, dass die Grundstücke zügig bebaut werden.

 

Ratsmitglied Wetzel hält die Richtlinie umso besser, je einfacher sie sei.

 

Ratsmitglied Bieber stimmt der Richtlinie in der vorliegenden Form zu. Der Fehler liege im Strickmuster des Baukindergeldes; hier dürfe man keine andere Immobilie besitzen, vom Vermögen stehe da nichts drin. Er finde das besser als gar keine soziale Komponente.

 

Ratsmitglied Schneider bezeichnet es als eine gute Lösung, dass derjenige einen Zuschuss bekomme, der das Baukindergeld erhalte. Man wolle keine gläsernen Bauwerber. Der Erhalt von Baukindergeld wäre doch Voraussetzung genug.

 

1. Bürgermeister Losert möchte berücksichtigt haben, dass das Baukindergeld befristet sei. Eine Einkommensgrenze sei sinnvoll und unabhängig von der Gewährung von Staatsmitteln. Die Familienplanung und die Förderung könnte man auch über einen längeren Zeitraum strecken, z.B. auf zehn Jahre.

 

Ratsmitglied Meißner versteht Punkt 7 nicht – warum sollte ein Zuschussnehmer das Geld zurückzahlen, es werde ihm doch geschenkt…

 

Dies beziehe sich, so 1. Bürgermeister Losert, darauf, wenn er sich nicht an die Richtlinien halte. Man könne das auch weglassen.

 

Ratsmitglied Wetzel schlägt vor, lediglich eine Frist festzusetzen. Der Tag des Bezugs könne durch die Anmeldung festgestellt werden. Innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren werden Kinder gefördert, da sei die Familienplanung in der Regel abgeschlossen. Sehr schwammig sei außerdem die Formulierung „wird das geförderte Objekt verkauft…“

 

1. Bürgermeister Losert möchte das im Einzelfall entschieden haben, da gebe es viele Möglichkeiten, z.B. eine Trennung oder der Tod des Ehegatten.

 

Ratsmitglied Wetzel möchte die Klammern herausnehmen, das seien Eingriffe in die Familienplanung.

 

Ratsmitglied Meißner fragt, warum man den Vertrag nicht für alle Baugebiete gelten lasse? Sonst fange man bei jedem neuen Baugebiet erneut an.

 

1. Bürgermeister Losert meint, dass jedes Baugebiet seine Besonderheiten habe; er würde das so belassen.

 

Ratsmitglied Pototzky hält es für extrem schwierig, einen solchen Vertrag in einem großen Gremium zu erstellen. Die Verwaltung sollte heute mit einer Nachbesserung für eine der nächsten Sitzungen beauftragt werden. Signal sollte sein, dass eine Förderung nicht ohne soziale Bedingungen erfolge. Alles Weitere wäre pragmatisch zu prüfen.

 

Ratsmitglied Weidner wiederholt die Anregung von Ratsmitglied Meißner, warum man den Vertrag nicht über alle Baugebiete erstrecke; darüber sollte man wirklich nachdenken.

 

1. Bürgermeister Losert will heute nur über den Lohenweinberg diskutieren. Die Beschlussfassung werde aber für heute vertagt, die Richtlinie wird nachgebessert und erscheint erneut auf der Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen.