Der Vorsitzende
erklärt, dass es in erster Linie um die Anhebung des Wahlalters gehe. Die Dinge
seien beschrieben und ausdiskutiert.
Ratsmitglied
Pototzky schlägt zu § 8 vor, bei der Veröffentlichung der Wahlvorschläge
weitere Angaben zu den Kandidaten zu machen wie Alter, Berufsbezeichung,
Ehrenämter und Motivation der Kandidaten.
1. Bürgermeister
Losert hält das für datenschutzrechtlich bedenklich. Bewerber würden die
Veröffentlichung solcher Daten eventuell auch gar nicht wollen. Die
Wahlvorschläge müssten auch nicht streng und formell wie im Kommunalwahlrecht
geprüft werden.
Ratsmitglied Schmid
möchte die Wahlordnung keinesfalls verkompliziert haben, das habe doch bisher
gut funktioniert. Im Übrigen wären die Kandidaten doch in der Regel im Ort bekannt.
Das sei doch alles ausreichend, man kenne sich. Wer wolle, könne ja selbst
einen Wahlwerbeflyer erstellen und verteilen.
1. Bürgermeister
Losert ergänzt, dass die Wahlvorschläge ja auch in Rimpar aktuell eingestellt
werden. Die Wahlordnung sei nur eine reine interne Verfahrensordnung, da müsse
nicht alles im Detail hineingeschrieben werden.
Herr Zier erklärt,
dass der Seniorenrat einer Anhebung des Wahlalters auf 60 Jahre grundsätzlich
aufgeschlossen gegenüber stehe. Personen unter 60 hätten häufig auch noch nicht
den Bezug zu den Senioren.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
stimmt der vorgeschlagenen Änderung der Wahlordnung des Seniorenrats zu.