Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Der Vorsitzende erklärt, dass es in erster Linie um die Anhebung des Wahlalters gehe. Die Dinge seien beschrieben und ausdiskutiert.

 

Ratsmitglied Pototzky schlägt zu § 8 vor, bei der Veröffentlichung der Wahlvorschläge weitere Angaben zu den Kandidaten zu machen wie Alter, Berufsbezeichung, Ehrenämter und Motivation der Kandidaten.

 

1. Bürgermeister Losert hält das für datenschutzrechtlich bedenklich. Bewerber würden die Veröffentlichung solcher Daten eventuell auch gar nicht wollen. Die Wahlvorschläge müssten auch nicht streng und formell wie im Kommunalwahlrecht geprüft werden.

 

Ratsmitglied Schmid möchte die Wahlordnung keinesfalls verkompliziert haben, das habe doch bisher gut funktioniert. Im Übrigen wären die Kandidaten doch in der Regel im Ort bekannt. Das sei doch alles ausreichend, man kenne sich. Wer wolle, könne ja selbst einen Wahlwerbeflyer erstellen und verteilen.

 

1. Bürgermeister Losert ergänzt, dass die Wahlvorschläge ja auch in Rimpar aktuell eingestellt werden. Die Wahlordnung sei nur eine reine interne Verfahrensordnung, da müsse nicht alles im Detail hineingeschrieben werden.

 

Herr Zier erklärt, dass der Seniorenrat einer Anhebung des Wahlalters auf 60 Jahre grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber stehe. Personen unter 60 hätten häufig auch noch nicht den Bezug zu den Senioren.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Änderung der Wahlordnung des Seniorenrats zu.