Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende berichtet über einen kürzlichen Beinahe-Unfall auf Höhe der momentan errichteten mobilen Lichtsignalanlage. Eine der Schulweghelferinnen konnte nur durch schnelles Reagieren verhindern, dass Kinder und auch sie selbst von einem das Rotlicht missachtenden Autofahrer erfaßt wurden. Die untere Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt hat nun in diesem Bereich der Adam-Bausenwein-Straße eine Tempo-30-Regelung während der Schulzeiten angeordnet.

Der Vorsitzende hat in diesem Zusammenhang mündlich bereits eine durchgehende Tempo-30-Regelung für den gesamten Maidbronner Ortsbereich der WÜ8 sowie die Installation von stationären Geschwindigkeitsmessgeräten beim Vertreter der unteren Straßenverkehrsbehörde gefordert. Er empfiehlt dem Gremium in diesem Zusammenhang eine Petition an das bayerische Verkehrsministerium, die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von stationären Geschwindigkeitsmessgeräten zu schaffen.

 

Ein Ratsmitglied, gleichzeitig Anwohner der Estenfelder Straße, gibt zum Ausdruck, dass Parkplätze talwärts absoluter Nonsens seien, dies bedeute für die Insassen eines parkenden Fahrzeugs nur ein gefährliches Ein- und Aussteigen und bringe bei winterlichen Straßenverhältnissen eine erhöhte Unfallgefahr mit sich.

Weitere Ratsmitglieder bringen zum Ausdruck, dass Parkplätze auf keinen Fall zu befürworten seien. Sie bedeuten nur viele Konflikte mit dem fließenden Verkehr, dies haben Anwohner mehrfach aus entsprechenden Erfahrungen wiedergegeben. Außerdem ist es durch das gleichzeitig angedachte absolute Halteverbot auf beiden Seiten für niemanden außerhalb der Parkplätze mehr möglich, ein Fahrzeug zum Be- und Entladen, Aus- und Einsteigen kurzzeitig anzuhalten. Die effektivste Beruhigung stelle eine Tempo-30-Regelung dar.

Der Vorsitzende führt aus, Tempo 30 könne man evtl. ja auch auf bestimmte Tageszeiten begrenzen, dies wäre in den Nachtstunden nicht unbedingt erforderlich.

Ein Ratsmitglied meint hierzu, in den Sommermonaten habe man durch den Ernteverkehr auch nachts eine dauernde Lärmbelästigung, welche ebenfalls nur durch eine Reduzierung der Geschwindigkeiten vermindert werden kann.

Der Vorsitzende führt sodann aus, dass ein Fahrbahnteiler, wie er von Anwohnern gefordert wurde und unter anderem in Güntersleben existiert, nicht so ohne weiteres ausführbar ist. Ein solches Bauwerk ist nur dann möglich, wenn es gleichzeitig auch als Querungshilfe für Fußgänger dient, was im Falle der Ortsausfahrt Maidbronn Richtung Estenfeld nicht der Fall ist.


Beschluss:

Der Bauausschuss gibt als Empfehlung an die untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises weiter, auf keinen Fall Parkbuchten einzurichten. Stattdessen sollte eine Begrenzung auf Tempo 30 auf der gesamten Länge der Ortsdurchfahrt Maidbronn erfolgen mit gleichzeitiger stationärer Messeinrichtung für die Geschwindigkeit.

Die Verwaltung wurde beauftragt, dies an das Landratsamt weiterzugeben.