Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „großflächiger Einzelhandel Maidbronn“ und beurteilt sich nach § 33 BauGB. Die Erschließung erfolgt über die Adam-Bausenwein-Straße und ist gesichert.

 

Die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes werden eingehalten.


Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.