Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „großflächiger Einzelhandel Maidbronn“ und beurteilt sich nach § 33 BauGB. Die Erschließung erfolgt über die Adam-Bausenwein-Straße und ist gesichert.
Die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes werden eingehalten.
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen wurde erteilt.