Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Scheuerberg II – 2. BA“. Die Erschließung erfolgt über die Kurt-Schumacher-Straße und ist gesichert.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden folgende Befreiungen beantragt:
1.)
Das Grundstück ist mit einem Leitungsrecht für
eine Abwasserleitung zugunsten des Marktes Rimpar belastet. Auf diesem
Leitungsrecht soll nun eine Garage entstehen. Da die Leitung auch tatsächlich
vorhanden ist, kann eine Löschung des Rechtes nicht erfolgen.
2.)
Durch die schwierige Topographie des
Grundstückes sollen die zulässigen Abgrabungen im Bereich der Außentür im
Nordwesten und der bodentiefen Fenster sowie der Kellertür im Südwesten um bis
zu ca. 1 m überschritten werden.
3.)
Die Schlafräume im Untergeschoss und
Dachgeschoss sind aus planerischen Gründen auch an der straßenabgewandten Seite
(Südwest) angeordnet. Als Schallschutzmaßnahme wird in den betroffenen Räumen
eine automatische, elektrische und schallgedämpfte Lüftungsanlage eingebaut.
4.)
Der Bauherr wünscht aus planerischen Gründen für
die Garage ein Flachdach anstatt des im Bebauungsplan festgesetzten
Satteldaches.
5.) Da zwischen Garage und Wohnhaus ein barrierefreier Zugang entstehen soll, ist die Garage an der topographisch höheren Geländestelle an der östlichen Grundstücksgrenze platziert. Durch den Zuschnitt des Grundstückes kann die der erforderliche Stauraum von 5 m gemäß der Stellplatzsatzung des Marktes Rimpar nicht über die ganze Garagenlänge eingehalten werden.
Der Bauausschuss nahm dies zur Kenntnis und vertrat nach eingehender Diskussion, dass die erforderlichen Befreiungen aufgrund des Grundstückszuschnittes sowie der Topographie erteilt werden sollten. Ansonsten sei eine Bebauung des Grundstückes nur schwer möglich. Einer Überbauung des Leitungsrechts sollte nur bei Errichtung einer Fertiggarage zugestimmt werden, da diese bei Bedarf kurzfristig entfernt werden kann.
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen sowie die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes werden erteilt. Die Befreiung für die Überbauung des
Leitungsrechtes wird mit der Maßgabe erteilt, dass eine Fertiggarage errichtet
wird.